(3) Der risikogewichtete Positionsbetrag darf für jede Risikoposition, die die Anforderungen der
Artikel 202 und 217, nach folgender Formel angepasst werden: risikogewichteter Positionsbetrag = RW× Risikopositionswert × (0,15 +160 × PDpp) dabei entspricht
| PDpp | = | der PD des Sicherungsgebers. |
Das RW wird anhand der entsprechenden Formel gemäß Absatz 1 für die Risikoposition, die Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners und die LGD einer vergleichbaren direkten Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber berechnet. Der Laufzeitfaktor b) wird anhand der PD des Sicherungsgebers oder der PD des Schuldners berechnet, je nachdem, welche niedriger ist.