Lawbase Gesetze CRR CRR | Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) 800 Vorschriften · Europäische Union · täglich aktualisiert
TEIL 1 — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN TITEL I — GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Artikel
1 — Anwendungsbereich Artikel
2 — Aufsichtsbefugnisse Artikel
3 — Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute Artikel
4 — Begriffsbestimmungen Artikel
5 — Besondere Begriffsbestimmungen für Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko Artikel
5a — Spezifische Begriffsbestimmungen für Kryptowerte TITEL II — ANWENDUNGSEBENEN KAPITEL 1 — Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis Artikel
6 — Allgemeine Grundsätze Artikel
7 — Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis Artikel
8 — Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis Artikel
9 — Konsolidierung auf Einzelbasis Artikel
10 — Ausnahmen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind KAPITEL 2 — Aufsichtliche Konsolidierung Abschnitt 1 — Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis Artikel
10a — Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf konsolidierter Basis, wenn Wertpapierfirmen Mutterunternehmen sind Artikel
11 — Allgemeine Behandlung Artikel
12 — Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit sowohl einem Kreditinstitut als auch einer Wertpapierfirma als Tochterunternehmen Artikel
12a — Konsolidierte Berechnung für G-SRI mit mehreren Abwicklungseinheiten Artikel
13 — Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis Artikel
14 — Anwendung der Anforderungen nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 auf konsolidierter Basis Artikel
15 — Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis für Wertpapierfirmengruppen Artikel
16 — Ausnahme von der Anwendung der Anforderungen hinsichtlich der Verschuldungsquote auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen Artikel
17 — Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis Abschnitt 2 — Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung Artikel
18 — Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung Abschnitt 3 — Aufsichtlicher Konsolidierungskreis Artikel
19 — Aus dem aufsichtlichen Konsolidierungskreis ausgenommene Unternehmen Artikel
20 — Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen Artikel
21 — Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendungsebene von Liquiditätsanforderungen Artikel
22 — Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern Artikel
23 — Unternehmen in Drittländern Artikel
24 — Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten TEIL 2 — EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN TITEL I — BESTANDTEILE DER EIGENMITTEL KAPITEL 1 — Kernkapital Artikel
25 — Kernkapital KAPITEL 2 — Hartes Kernkapital Abschnitt 1 — Posten und Instrumente des harten Kernkapitals Artikel
26 — Posten des harten Kernkapitals Artikel
27 — Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften, Sparkassen und ähnlichen Instituten Artikel
28 — Instrumente des harten Kernkapitals Artikel
29 — Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften, Sparkassen und ähnlichen Instituten Artikel
30 — Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals Artikel
31 — Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete Kapitalinstrumente Abschnitt 2 — Aufsichtliche Korrekturposten Artikel
32 — Verbriefte Aktiva Artikel
33 — Sicherungsgeschäfte für Zahlungsströme und Wertänderungen eigener Verbindlichkeiten Artikel
34 — Zusätzliche Bewertungsanpassungen Artikel
35 — Aus der Zeitwertbilanzierung resultierende nicht realisierte Gewinne und Verluste Abschnitt 3 — Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen und Alternativen Unterabschnitt 1 — Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals Artikel
36 — Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals Artikel
37 — Abzug immaterieller Vermögenswerte Artikel
38 — Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche Artikel
39 — Steuerüberzahlungen, Verlustrückträge und nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche Artikel
40 — Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Artikel
41 — Abzug der Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage Artikel
42 — Abzug von Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals Artikel
43 — Wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen der Finanzbranche Artikel
44 — Abzug von Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel Artikel
45 — Abzug von Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche Artikel
46 — Abzug von Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen ein Institut keine wesentliche Beteiligung hält Artikel
47 — Abzug von Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen der Finanzbranche hält Artikel
47a — Notleidende Risikopositionen Artikel
47b — Stundungsmaßnahmen Artikel
47c — Abzug für notleidende Risikopositionen Unterabschnitt 2 — Abzug von Posten des harten Kernkapitals — Ausnahmen und Alternativen Artikel
48 — Schwellenwerte für Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals Artikel
49 — Erfordernis von Abzügen im Falle von Konsolidierung, zusätzlicher Beaufsichtigung oder institutsbezogenen Sicherungssystemen Abschnitt 4 — Hartes Kernkapital Artikel
50 — Hartes Kernkapital KAPITEL 3 — Zusätzliches Kernkapital Abschnitt 1 — Posten und Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals Artikel
51 — Posten des zusätzlichen Kernkapitals Artikel
52 — Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals Artikel
53 — Beschränkungen hinsichtlich des Ausfalls von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale von Instrumenten, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten Artikel
54 — Herabschreibung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals Artikel
55 — Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals Abschnitt 2 — Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals Artikel
56 — Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals Artikel
57 — Abzug von Positionen in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals Artikel
58 — Abzug von Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel Artikel
59 — Abzug von Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche Artikel
60 — Abzug von Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen ein Institut keine wesentliche Beteiligung hält Abschnitt 3 — Zusätzliches Kernkapital Artikel
61 — Zusätzliches Kernkapital KAPITEL 4 — Ergänzungskapital Abschnitt 1 — Posten und Instrumente des Ergänzungskapitals Artikel
62 — Posten des Ergänzungskapitals Artikel
63 — Instrumente des Ergänzungskapitals Artikel
64 — Amortisierung von Ergänzungskapitalinstrumenten Artikel
65 — Nichterfüllung der Bedingungen für Ergänzungskapitalinstrumente Abschnitt 2 — Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals Artikel
66 — Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals Artikel
67 — Abzüge von Positionen in eigenen Ergänzungskapitalinstrumenten Artikel
68 — Abzug von Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel Artikel
69 — Abzug von Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche Artikel
70 — Abzug von Ergänzungskapitalinstrumenten, wenn ein Institut keine wesentliche Beteiligung an einem relevanten Unternehmen hält Abschnitt 3 — Ergänzungskapital Artikel
71 — Ergänzungskapital KAPITEL 5 — Eigenmittel Artikel
72 — Eigenmittel KAPITEL 5a — Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Abschnitt 1 — Posten und Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
72a — Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
72b — Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
72c — Amortisierung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
72d — Folgen der Nichterfüllung der Bedingungen für die Berücksichtigungsfähigkeit Abschnitt 2 — Abzüge von Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
72e — Abzüge von Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
72f — Abzug von Positionen in eigenen Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
72g — Abzugsbasis für Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
72h — Abzug von Positionen in berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von anderen G-SRI-Einheiten Artikel
72i — Abzug von berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, wenn das Institut keine wesentliche Beteiligung an G-SRI-Einheiten hält Artikel
72j — Ausnahme von Abzügen von Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten für Positionen des Handelsbuchs Abschnitt 3 — Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Artikel
72k — Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Artikel
72l — Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten KAPITEL 6 — Allgemeine Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Artikel
73 — Ausschüttungen auf Instrumente Artikel
74 — Positionen in von beaufsichtigten Unternehmen der Finanzbranche begebenen Kapitalinstrumenten, die nicht zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln zählen Artikel
75 — Abzüge und Laufzeitanforderungen für Verkaufspositionen Artikel
76 — Indexpositionen von Kapitalinstrumenten und Verbindlichkeiten Artikel
77 — Bedingungen für die Verringerung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten Artikel
78 — Erlaubnis der Aufsichtsbehörden zur Verringerung von Eigenmitteln Artikel
78a — Erlaubnis zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
79 — Befristete Ausnahme vom Abzug von den Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten Artikel
79a — Bewertung der Einhaltung der Anforderungen an Eigenmittelinstrumente und Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
80 — Kontinuierliche Prüfung der Qualität von Eigenmittelinstrumenten und Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten TITEL II — MINDERHEITSBETEILIGUNGEN UND DURCH TOCHTERUNTERNEHMEN BEGEBENE INSTRUMENTE DES ZUSÄTZLICHEN KERNKAPITALS UND DES ERGÄNZUNGSKAPITALS Artikel
81 — Minderheitsbeteiligungen, die zum konsolidierten harten Kernkapital zählen Artikel
82 — Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel Artikel
83 — Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft Artikel
84 — Zum konsolidierten harten Kernkapital gerechnete Minderheitsbeteiligungen Artikel
85 — Zum konsolidierten Kernkapital zählende qualifizierte Kernkapitalinstrumente Artikel
86 — Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählendes qualifiziertes Kernkapital Artikel
87 — Zu den konsolidierten Eigenmitteln zählende qualifizierte Eigenmittel Artikel
88 — Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente Artikel
88a — Qualifizierte Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
88b — Unternehmen in Drittländern TITEL III — QUALIFIZIERTE BETEILIGUNGEN AUSSERHALB DES FINANZSEKTORS Artikel
89 — Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors Artikel
90 — Alternative zum Risikogewicht von 1250 % Artikel
91 — Ausnahmen TEIL 3 — EIGENMITTELANFORDERUNGEN TITEL I — ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN, BEWERTUNG UND MELDUNG KAPITEL 1 — Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 — Eigenmittelanforderungen an Institute Artikel
92 — Eigenmittelanforderungen Artikel
92a — Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für G-SRI Artikel
92b — Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Nicht-EU-G-SRI Artikel
93 — Anfangskapitalanforderung an bereits bestehende Unternehmen Artikel
94 — Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang Abschnitt 2 — Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen Artikel
95 — Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen Artikel
96 — Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 28 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten Höhe Artikel
97 — Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten Artikel
98 — Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis KAPITEL 2 — Berechnung und Meldepflichten Artikel
99 — Meldung über Eigenmittelanforderungen und Finanzinformationen Artikel
100 — Zusätzliche Meldepflichten Artikel
101 — Besondere Meldepflichten KAPITEL 3 — Handelsbuch Artikel
102 — Anforderungen für das Handelsbuch Artikel
103 — Führung des Handelsbuchs Artikel
104 — Einbeziehung in das Handelsbuch Artikel
104a — Neueinstufung einer Position Artikel
104b — Anforderungen an Handelstische Artikel
104c — Behandlung von Fremdwährungsrisikoabsicherungen der Kapitalquoten Artikel
105 — Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung Artikel
106 — Interne Sicherungsgeschäfte TITEL II — EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS KREDITRISIKO KAPITEL 1 — Allgemeine Grundsätze Artikel
107 — Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos Artikel
108 — Verwendung von Kreditrisikominderungsverfahren im Rahmen des Standardansatzes und des IRB-Ansatzes für das Kreditrisiko und das Verwässerungsrisiko Artikel
109 — Behandlung von Verbriefungspositionen Artikel
110 — Behandlung der Kreditrisikoanpassung Artikel
110a — Überwachung vertraglicher Vereinbarungen, die keine Zusagen sind KAPITEL 2 — Standardansatz Abschnitt 1 — Allgemeine Grundsätze Artikel
111 — Risikopositionswert Artikel
112 — Risikopositionsklassen Artikel
113 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge Abschnitt 2 — Risikogewichte Artikel
114 — Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Artikel
115 — Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften Artikel
116 — Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Artikel
117 — Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken Artikel
118 — Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen Artikel
119 — Risikopositionen gegenüber Instituten Artikel
120 — Risikopositionen gegenüber beurteilten Instituten Artikel
121 — Risikopositionen gegenüber unbeurteilten Instituten Artikel
122 — Risikopositionen gegenüber Unternehmen Artikel
122a — Spezialfinanzierungsrisikopositionen Artikel
123 — Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Artikel
123a — Risikopositionen mit Währungsinkongruenz Artikel
124 — Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besicherte Risikopositionen Artikel
125 — Durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen Artikel
126 — Durch Grundpfandrechte auf Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen Artikel
126a — Risikopositionen aus Grunderwerb, Erschließung und Bau Artikel
127 — Ausgefallene Positionen Artikel
128 — Aus nachrangigen Schuldtiteln bestehende Risikopositionen Artikel
129 — Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen Artikel
130 — Verbriefungspositionen Artikel
131 — Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Artikel
132 — Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen in Form von Anteilen an OGA Artikel
132a — Ansätze für die Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge von OGA Artikel
132b — Ausnahmen von den Ansätzen zur Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge von OGA Artikel
132c — Behandlung außerbilanzieller Risikopositionen in OGA Artikel
133 — Beteiligungsrisikopositionen Artikel
134 — Sonstige Positionen Abschnitt 3 — Anerkennung und Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen Unterabschnitt 1 — Anerkennung von ECAI Artikel
135 — Verwendung der Bonitätsbeurteilungen von ECAI Unterabschnitt 2 — Zuordnung der Bonitätsbeurteilungen von ECAI Artikel
136 — Zuordnung der Bonitätsbeurteilungen von ECAI Unterabschnitt 3 — Verwendung der Bonitätsbeurteilungen von Exportversicherungsagenturen Artikel
137 — Verwendung der Bonitätsbeurteilungen von Exportversicherungsagenturen Abschnitt 4 — Verwendung der Bonitätsbeurteilungen von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts Artikel
138 — Allgemeine Anforderungen Artikel
139 — Bonitätsbeurteilung von Emittenten und Emissionen Artikel
140 — Lang- und kurzfristige Bonitätsbeurteilungen Artikel
141 — Posten in der Landeswährung und in ausländischer Währung KAPITEL 3 — Auf internen Einstufungen basierender Ansatz (IRB-Ansatz) Abschnitt 1 — Erlaubnis der zuständigen Behörden zur Anwendung des IRB-Ansatzes Artikel
142 — Begriffsbestimmungen Artikel
143 — Erlaubnis zur Verwendung des IRB-Ansatzes Artikel
144 — Prüfung eines Antrags auf Verwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden Artikel
145 — Erfahrung mit der Verwendung von IRB-Ansätzen Artikel
146 — Erforderliche Maßnahmen bei Nichterfüllung der Anforderungen dieses Kapitels Artikel
147 — Methode für die Zuordnung von Risikopositionen zu Risikopositionsklassen Artikel
148 — Bedingungen für die Einführung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Risikopositionsklassen und Geschäftsbereichen Artikel
149 — Bedingungen für die Rückkehr zu weniger anspruchsvollen Ansätzen Artikel
150 — Bedingungen für eine dauerhafte teilweise Verwendung Abschnitt 2 — Berechnung risikogewichteter Positionsbeträge Unterabschnitt 1 — Behandlung nach Art der Risikopositionsklasse Artikel
151 — Behandlung nach Risikopositionsklasse Artikel
152 — Behandlung von Risikopositionen in Form von Anteilen an OGA Unterabschnitt 2 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für das Kreditrisiko Artikel
153 — Risikogewichtete Positionsbeträge für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und Zentralbanken, Risikopositionen gegenüber regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oder Behörden und öffentlichen Stellen, Risikopositionen gegenüber Instituten und Risikopositionen gegenüber Unternehmen Artikel
154 — Risikogewichtete Positionsbeträge von Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Artikel
155 — Risikogewichtete Positionsbeträge von Beteiligungspositionen Artikel
156 — Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne Kreditverpflichtungen Unterabschnitt 3 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für das Verwässerungrisiko gekaufter Forderungen Artikel
157 — Risikogewichtete Positionsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen Abschnitt 3 — Erwartete Verlustbeträge Artikel
158 — Behandlung nach Risikopositionsart Artikel
159 — Behandlung von erwarteten Verlustbeträgen, IRB-Shortfall und IRB-Excess Abschnitt 4 — PD, LGD Und Laufzeit Unterabschnitt - 1 — Durch Garantien von Zentralstaaten und Zentralbanken der Mitgliedstaaten oder der EZB abgedeckte Risikopositionen Artikel
159a — Nichtanwendung der PD- , LGD- und CCF-Input -Mindestwerten Unterabschnitt 1 — Risikopositionen gegenüber Unternehmen, Instituten, Zentralstaaten und Zentralbanken, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oder Behörden und öffentlichen Stellen Artikel
160 — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) Artikel
161 — Verlustquote bei Ausfall (LGD) Artikel
162 — Laufzeit Unterabschnitt 2 — Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Artikel
163 — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) Artikel
164 — Verlustquote bei Ausfall (LGD) Unterabschnitt 3 — Beteiligungspositionen, bei denen nach der PD-/LGD-Methode verfahren werden muss Artikel
165 — Beteiligungspositionen, bei denen nach der PD/LGD-Methode verfahren werden muss Abschnitt 5 — Risikopositionswert Artikel
166 — Risikopositionen gegenüber Unternehmen, Instituten, Zentralstaaten und Zentralbanken, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oder Behörden und öffentlichen Stellen sowie Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Artikel
167 — Beteiligungspositionen Artikel
168 — Sonstige Aktiva ohne Kreditverpflichtungen Abschnitt 6 — Anforderungen an die Anwendung des IRB-Ansatzes Unterabschnitt 1 — Ratingsysteme Artikel
169 — Allgemeine Grundsätze Artikel
170 — Struktur von Ratingsystemen Artikel
171 — Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools Artikel
172 — Zuordnung von Risikopositionen Artikel
173 — Integrität des Zuordnungsprozesses Artikel
174 — Verwendung von Modellen Artikel
175 — Dokumentierung von Ratingsystemen Artikel
176 — Datenpflege Artikel
177 — Stresstests zur Beurteilung der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Unterabschnitt 2 — Risikoquantifizierung Artikel
178 — Ausfall eines Schuldners oder einer Kreditfazilität Artikel
179 — Allgemeine Anforderungen an Schätzungen Artikel
180 — Besondere Anforderungen an PD-Schätzungen Artikel
181 — Besondere Anforderungen an eigene LGD-Schätzungen Artikel
182 — Besondere Anforderungen an eigene Umrechnungsfaktorschätzungen Artikel
183 — Anforderungen an die Bewertung der Auswirkungen von Absicherungen ohne Sicherheitsleistung für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und Zentralbanken, Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder Behörden und öffentlichen Stellen, Risikopositionen gegenüber Unternehmen, wenn dabei eigene Schätzungen der LGD verwendet werden, und Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Artikel
184 — Anforderungen an angekaufte Forderungen Unterabschnitt 3 — Validierung der internen Schätzungen Artikel
185 — Validierung interner Schätzungen Unterabschnitt 4 — Anforderungen an Beteiligungspositionen bei der Verwendung interner Modelle Artikel
186 — Eigenmittelanforderung und Risikoquantifizierung Artikel
187 — Risikomanagement-Prozess und -Kontrollen Artikel
188 — Validierung und Dokumentierung Unterabschnitt 5 — Interne Unternehmensführung und Überwachung Artikel
189 — Unternehmensführung Artikel
190 — Kreditrisikoüberwachung Artikel
191 — Innenrevision KAPITEL 4 — Kreditrisikominderung Abschnitt 1 — Begriffsbestimmungen und allgemeine Anforderungen Artikel
192 — Begriffsbestimmungen Artikel
193 — Grundsätze für die Anerkennung der Wirkung von Kreditrisikominderungstechniken Artikel
194 — Grundsätze für die Anerkennungsfähigkeit von Kreditrisikominderungstechniken Abschnitt 2 — Zulässige Formen der Kreditrisikominderung Unterabschnitt 1 — Besicherung mit Sicherheitsleistung Artikel
195 — Netting von Bilanzpositionen Artikel
196 — Netting-Rahmenvereinbarungen, die Pensionsgeschäfte, Wertpapier- oder Warenverleih- oder -leihgeschäfte oder andere Kapitalmarkttransaktionen betreffen Artikel
197 — Anerkennungsfähigkeit von Sicherheiten unabhängig von Ansatz und Methode Artikel
198 — Zusätzliche Anerkennungsfähigkeit von Sicherheiten bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten Artikel
199 — Zusätzliche Anerkennungsfähigkeit von Sicherheiten beim IRB-Ansatz Artikel
200 — Andere Formen der Besicherung mit Sicherheitsleistung Unterabschnitt 2 — Absicherung ohne Sicherheitsleistung Artikel
201 — Ansatzunabhängige Anerkennungsfähigkeit von Sicherungsgebern Artikel
202 — Anerkennungsfähigkeit von Sicherungsgebern, die die Voraussetzungen für die Behandlung nach Artikel 153 Absatz 3 erfüllen, im Rahmen des IRB-Ansatzes Artikel
203 — Anerkennungsfähigkeit von Garantien als Absicherung ohne Sicherheitsleistung Unterabschnitt 3 — Arten von Derivaten Artikel
204 — Anerkennungsfähige Arten von Kreditderivaten Artikel
204a — Anerkennungsfähige Arten von Eigenkapitalderivaten Abschnitt 3 — Anforderungen Unterabschnitt 1 — Besicherung mit Sicherheitsleistung Artikel
205 — Anforderungen an Vereinbarungen über bilanzielles Netting (außer Netting-Rahmenvereinbarungen im Sinne des Artikels 206) Artikel
206 — Anforderungen an Aufrechnungs(Netting)-Rahmenvereinbarungen für Pensionsgeschäfte, Wertpapier- oder Warenverleih- oder –leihgeschäfte oder andere Kapitalmarkttransaktionen Artikel
207 — Anforderungen an Finanzsicherheiten Artikel
208 — Anforderungen an Immobiliensicherheiten Artikel
209 — Anforderungen an Forderungen Artikel
210 — Anforderungen an sonstige Sachsicherheiten Artikel
211 — Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um Leasingrisikopositionen als besichert ansehen zu können Artikel
212 — Anforderungen an sonstige Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung Unterabschnitt 2 — Absicherung ohne Sicherheitsleistung und synthetische Unternehmensanleihen (Credit Linked Notes) Artikel
213 — Gemeinsame Anforderungen an Garantien und Kreditderivate Artikel
214 — Rückbürgschaften von Staaten und anderen öffentlichen Stellen Artikel
215 — Zusätzliche Anforderungen an Garantien Artikel
216 — Zusätzliche Anforderungen an Kreditderivate Artikel
217 — Anforderungen, die für eine Behandlung nach Artikel 153 Absatz 3 erfüllt sein müssen Abschnitt 4 — Berechnung der Auswirkungen der Kreditrisikominderung Unterabschnitt 1 — Besicherung mit Sicherheitsleistung Artikel
218 — Synthetische Unternehmensanleihen („Credit Linked Notes“) Artikel
219 — Bilanzielles Netting Artikel
220 — Verwendung des auf aufsichtlichen Vorgaben für Volatilitätsanpassungen beruhenden Ansatzes bei Netting-Rahmenvereinbarungen Artikel
221 — Verwendung interner Modelle für Netting-Rahmenvereinbarungen Artikel
222 — Einfache Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten Artikel
223 — Umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten Artikel
224 — Aufsichtliche Volatilitätsanpassungen bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten Artikel
225 — Auf eigenen Schätzungen beruhende Volatilitätsanpassungen bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten Artikel
226 — Heraufskalierung von Volatilitätsanpassungen im Rahmen der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten Artikel
227 — Bedingungen für eine 0 %ige Volatilitätsanpassung bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten Artikel
228 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für Risikopositionen, die im Rahmen des Standardansatzes behandelt werden, bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten Artikel
229 — Bewertungsgrundsätze für anerkennungsfähige Sicherheiten außer Finanzsicherheiten Artikel
230 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge für eine Risikoposition mit anerkennungsfähiger Besicherung mit Sicherheitsleistung im Rahmen des IRB-Ansatzes Artikel
231 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge bei Pools aus anerkennungsfähigen Besicherungen mit Sicherheitsleistung für eine im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelte Risikoposition Artikel
232 — Andere Formen der Besicherung mit Sicherheitsleistung Unterabschnitt 2 — Absicherung ohne Sicherheitsleistung Artikel
233 — Bewertung Artikel
234 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge im Falle einer Teilabsicherung und Unterteilung in Tranchen Artikel
235 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die garantierte Risikoposition gemäß dem Standardansatz behandelt wird Artikel
235a — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die garantierte Risikoposition im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt wird und eine vergleichbare direkte Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber im Rahmen des Standardansatzes behandelt wird Artikel
236 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die garantierte Risikoposition im Rahmen des IRB-Ansatzes ohne Verwendung eigener Schätzungen der LGD behandelt wird und eine vergleichbare direkte Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt wird Artikel
236a — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die garantierte Risikoposition im Rahmen des IRB-Ansatzes unter Verwendung eigener Schätzungen der LGD behandelt wird und eine vergleichbare direkte Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt wird Abschnitt 5 — Laufzeitinkongruenz Artikel
237 — Laufzeitinkongruenz Artikel
238 — Laufzeit der Kreditbesicherung Artikel
239 — Bewertung der Besicherung Abschnitt 6 — Kreditrisikominderungstechniken für Forderungskörbe Artikel
240 — Erstausfall-Kreditderivate (First-to-default credit derivatives) Artikel
241 — N-ter-Ausfall-Kreditderivate (Nth-to-default credit derivatives) KAPITEL 5 — Verbriefung Abschnitt 1 — Begriffsbestimmungen und Kriterien für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen Artikel
242 — Begriffsbestimmungen Artikel
243 — Kriterien für STS-Verbriefungen, die für eine differenzierte Eigenmittelbehandlung in Frage kommen Abschnitt 2 — Anerkennung der Übertragung eines signifikanten Risikos Artikel
244 — Traditionelle Verbriefung Artikel
245 — Synthetische Verbriefung Artikel
246 — Operationelle Anforderungen für Klauseln der vorzeitigen Rückzahlung Abschnitt 3 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge Unterabschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen Artikel
247 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge Artikel
248 — Risikopositionswert Artikel
249 — Anerkennung der Kreditrisikominderung bei Verbriefungspositionen Artikel
250 — Außervertragliche Kreditunterstützung Artikel
251 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für Risikopositionen, die Gegenstand einer synthetischen Verbriefung sind, durch den Originator Artikel
252 — Behandlung von Laufzeitinkongruenzen bei synthetischen Verbriefungen Artikel
253 — Verringerung der risikogewichteten Positionsbeträge Unterabschnitt 2 — Rangfolge der Ansätze und gemeinsame Parameter Artikel
254 — Rangfolge der Ansätze Artikel
255 — Bestimmung von Kirb und KSA Artikel
256 — Bestimmung von unterem Tranchierungspunkt (Attachment Point) (A) und oberem Tranchierungspunkt (Detachment Point) (D) Artikel
257 — Bestimmung der Laufzeit einer Tranche (MT) Unterabschnitt 3 — Methoden zur Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge Artikel
258 — Bedingungen für die Verwendung des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes (SEC-IRBA) Artikel
259 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge bei dem auf internen Beurteilungen basierenden Ansatz (SEC-IRBA) Artikel
260 — Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-IRBA Artikel
261 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge beim Standardansatz (SEC-SA) Artikel
262 — Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-SA Artikel
263 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge bei dem auf externen Beurteilungen basierenden Ansatz (SEC-ERBA) Artikel
264 — Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-ERBA Artikel
265 — Interner Bemessungsansatz — Anwendungskreis und operationelle Anforderungen Artikel
266 — Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge beim Internen Bemessungsansatz Unterabschnitt 4 — Obergrenzen für Verbriefungspositionen Artikel
267 — Maximales Risikogewicht für vorrangige Verbriefungspositionen: Transparenzansatz Artikel
268 — Maximale Eigenmittelanforderungen Unterabschnitt 5 — Sonstige Vorschriften Artikel
269 — Wiederverbriefungen Artikel
269a — Behandlung von Verbriefungen notleidender Risikopositionen (NPE) Artikel
270 — Vorrangige Positionen bei STS-Bilanzverbriefungen Artikel
270a — Zusätzliches Risikogewicht Abschnitt 4 — Externe Bonitätsbeurteilungen Artikel
270b — Verwendung der Bonitätsbeurteilungen von ECAI Artikel
270c — Anforderungen, die die Bonitätsbeurteilungen der ECAI erfüllen müssen Artikel
270d — Verwendung von Bonitätsbeurteilungen Artikel
270e — Zuordnung von Verbriefungen KAPITEL 6 — Gegenparteiausfallrisiko Abschnitt 1 — Begriffsbestimmungen Artikel
271 — Ermittlung des Risikopositionswerts Artikel
272 — Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 — Methoden zur Berechnung des Risikopositionswerts Artikel
273 — Methoden zur Berechnung des Risikopositionswerts Artikel
273a — Bedingungen für die Verwendung vereinfachter Methoden zur Berechnung des Risikopositionswerts Artikel
273b — Nichteinhaltung der Bedingungen für die Verwendung vereinfachter Methoden zur Berechnung des Risikopositionswerts von Derivaten und des vereinfachten Ansatzes für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko Abschnitt 3 — Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko Artikel
274 — Risikopositionswert Artikel
275 — Wiederbeschaffungskosten Artikel
276 — Anerkennung und Behandlung von Sicherheiten Artikel
277 — Zuordnung von Geschäften zu Risikokategorien Artikel
277a — Hedging-Sätze Artikel
278 — Potenzieller künftiger Risikopositionswert Artikel
279 — Berechnung der Risikoposition Artikel
279a — Aufsichtsdelta Artikel
279b — Angepasster Nominalwert Artikel
279c — Laufzeitfaktor Artikel
280 — Aufsichtsfaktor-Koeffizient für Hedging-Sätze Artikel
280a — Aufschlag für die Kategorie „Zinsrisiko“ Artikel
280b — Aufschlag für die Kategorie „Fremdwährungsrisiko“ Artikel
280c — Aufschlag für die Kategorie „Kreditrisiko“ Artikel
280d — Aufschlag für die Kategorie „Aktienkursrisiko“ Artikel
280e — Aufschlag für die Kategorie „Warenpositionsrisiko“ Artikel
280f — Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken“ Abschnitt 4 — Vereinfachter Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko Artikel
281 — Berechnung des Risikopositionswerts Abschnitt 5 — Ursprungsrisikomethode Artikel
282 — Berechnung des Risikopositionswerts Abschnitt 6 — Auf einem internen Modell beruhende Methode Artikel
283 — Erlaubnis zur Verwendung der auf einem internen Modell beruhenden Methode Artikel
284 — Risikopositionswert Artikel
285 — Risikopositionswert bei Netting-Sätzen mit Nachschussvereinbarung Artikel
286 — Management des Gegenparteiausfallrisikos (CCR) — Grundsätze, Verfahren und Systeme Artikel
287 — Organisationsstrukturen für das CCR-Management Artikel
288 — Überprüfung des CCR-Managementsystems Artikel
289 — Praxistest Artikel
290 — Stresstests Artikel
291 — Korrelationsrisiko Artikel
292 — Integrität des Modellierungsprozesses Artikel
293 — Anforderungen an das Risikomanagementsystem Artikel
294 — Validierungsanforderungen Abschnitt 7 — Vertragliches Netting Artikel
295 — Anerkennung der risikomindernden Effekte von vertraglichem Netting Artikel
296 — Anerkennung vertraglicher Nettingvereinbarungen Artikel
297 — Pflichten der Institute Artikel
298 — Folgen der Anerkennung der risikomindernden Effekte von vertraglichem Netting Abschnitt 8 — Positionen im Handelsbuch Artikel
299 — Positionen im Handelsbuch Abschnitt 9 — Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber einer zentralen Gegenpartei Artikel
300 — Begriffsbestimmungen Artikel
301 — Sachlicher Geltungsbereich Artikel
302 — Überwachung der Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien Artikel
303 — Behandlung der Risikopositionen von Clearingmitgliedern gegenüber zentralen Gegenparteien Artikel
304 — Behandlung der Risikopositionen von Clearingmitgliedern gegenüber Kunden Artikel
305 — Behandlung der Risikopositionen von Kunden Artikel
306 — Eigenmittelanforderungen für Handelsrisikopositionen Artikel
307 — Eigenmittelanforderungen für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP Artikel
308 — Eigenmittelanforderungen für vorfinanzierte Beiträge zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP Artikel
309 — Eigenmittelanforderungen für vorfinanzierte Beiträge zum Ausfallfonds einer nicht qualifizierten ZGP und für nicht vorfinanzierte Beiträge zu einer nicht qualifizierten ZGP Artikel
310 — Eigenmittelanforderungen für nicht vorfinanzierte Beiträge zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP Artikel
311 — Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber ZGP, die bestimmte Bedingungen nicht mehr erfüllen TITEL III — EIGENMITTELANFORDERUNG FÜR DAS OPERATIONELLE RISIKO KAPITEL 1 — BERECHNUNG DER EIGENMITTELANFORDERUNG FÜR DAS OPERATIONELLE RISIKO Artikel
311a — Begriffsbestimmungen Artikel
312 — Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko Artikel
313 — Geschäftsindikatorkomponente Artikel
314 — Geschäftsindikator Artikel
315 — Anpassungen am Geschäftsindikator KAPITEL 2 — DATENERHEBUNG UND -GOVERNANCE Artikel
316 — Berechnung des durch operationelle Risiken bedingten jährlichen Verlusts Artikel
317 — Verlustdatensatz Artikel
318 — Berechnung von Netto- und Bruttoverlust Artikel
319 — Schwellenwerte für Verlustdaten Artikel
320 — Ausschluss von Verlusten Artikel
321 — Einbeziehung von Verlusten aus fusionierten oder erworbenen Unternehmen oder Geschäftsbereichen Artikel
322 — Vollständigkeit, Genauigkeit und Qualität der Verlustdaten Artikel
323 — Rahmen für die Steuerung operationeller Risiken TITEL IV — EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS MARKTRISIKO KAPITEL 1 — Allgemeine bestimmungen Artikel
325 — Ansätze für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko Artikel
325a — Bedingungen für die Verwendung des vereinfachten Standardansatzes Artikel
325b — Genehmigung von Anforderungen auf konsolidierter Basis KAPITEL 1A — Alternativer Standardansatz Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen Artikel
325c — Anwendungsbereich, Struktur und qualitative Anforderungen des alternativen Standardansatzes Abschnitt 2 — Sensitivitätsgestützte Methode zur Berechnung der Eigenmittelanforderung Artikel
325d — Begriffsbestimmungen Artikel
325e — Komponenten der sensitivitätsgestützten Methode Artikel
325f — Eigenmittelanforderungen für Delta-Faktor- und Vega-Risiken Artikel
325g — Eigenmittelanforderungen für das Krümmungsrisiko Artikel
325h — Aggregation der risikoklassespezifischen Eigenmittelanforderungen für Delta-Faktor-, Vega- und Krümmungsrisiken Artikel
325i — Behandlung von Indexinstrumenten und Instrumenten mit multiplen Basiswerten Artikel
325j — Behandlung von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Artikel
325k — Mit einer Übernahmegarantie versehene Positionen Abschnitt 3 — Bestimmung der Begriffe „Risikofaktor“ und „Sensitivität“ Unterabschnitt 1 — Bestimmung des Begriffs „Risikofaktor“ Artikel
325l — Risikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos Artikel
325m — Risikofaktoren des Kreditspreadrisikos bei Nicht-Verbriefungspositionen Artikel
325n — Risikofaktoren des Kreditspreadrisikos bei Verbriefungspositionen Artikel
325o — Risikofaktoren des Aktienkursrisikos Artikel
325p — Risikofaktoren des Warenpositionsrisikos Artikel
325q — Risikofaktoren des Fremdwährungsrisikos Unterabschnitt 2 — Begriffsbestimmungen von Sensitivitäten Artikel
325r — Delta-Risikosensitivitäten Artikel
325s — Vega-Risikosensitivitäten Artikel
325t — Anforderungen bezüglich der Berechnung von Sensitivitäten Abschnitt 4 — Aufschlag für Restrisiken Artikel
325u — Eigenmittelanforderungen für Restrisiken Abschnitt 5 — Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko Artikel
325v — Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen Unterabschnitt 1 — Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen Artikel
325w — Jump-to-Default-Bruttobeträge Artikel
325x — Jump-to-Default-Nettobeträge Artikel
325y — Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko Unterabschnitt 2 — Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen Artikel
325z — Jump-to-Default-Beträge Artikel
325aa — Berechnung der Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko bei Verbriefungspositionen Unterabschnitt 3 — Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen Artikel
325ab — Geltungsbereich Artikel
325ac — Jump-to-Default-Beträge für das alternative Korrelationshandelsportfolio Artikel
325ad — Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios Abschnitt 6 — Risikogewichte und Korrelationen Unterabschnitt 1 — Risikogewichte und Korrelationen für das Delta-Faktor-Risiko Artikel
325ae — Risikogewichte für das allgemeine Zinsrisiko Artikel
325af — Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des allgemeinen Zinsrisikos Artikel
325ag — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des allgemeinen Zinsrisikos Artikel
325ah — Risikogewichte des Kreditspreadrisikos bei Nicht-Verbriefungspositionen Artikel
325ai — Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des Kreditspreadrisikos bei Nicht-Verbriefungspositionen Artikel
325aj — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Kreditspreadrisikos bei Nicht-Verbriefungspositionen Artikel
325ak — Risikogewichte für das Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen Artikel
325al — Korrelationen für das Kreditspreadrisiko von in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen Artikel
325am — Risikogewichte für das Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen Artikel
325an — Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen für das Kreditspreadrisiko von nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen Artikel
325ao — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen für das Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen Artikel
325ap — Risikogewichte des Aktienkursrisikos Artikel
325aq — Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen für das Aktienkursrisiko Artikel
325ar — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Aktienkursrisikos Artikel
325as — Risikogewichte für das Warenpositionsrisiko Artikel
325at — Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen für das Warenpositionsrisiko Artikel
325au — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Warenpositionsrisikos Artikel
325av — Risikogewichte des Fremdwährungsrisikos Artikel
325aw — Korrelationen des Fremdwährungsrisikos Unterabschnitt 2 — Risikogewichte und Korrelationen Für Vega- und Krümmungsrisiken Artikel
325ax — Risikogewichte für Vega- und Krümmungsrisiken Artikel
325ay — Korrelationen für Vega- und Krümmungsrisiko KAPITEL 1B — Alternativer auf einem internen Modell beruhender Ansatz Abschnitt 1 — Erlaubnis und Eigenmittelanforderungen Artikel
325az — Alternativer auf einem internen Modell beruhender Ansatz und Erlaubnis zur Verwendung alternativer interner Modelle Artikel
325ba — Eigenmittelanforderungen bei der Verwendung alternativer interner Modelle Abschnitt 2 — Allgemeine Anforderungen Artikel
325bb — Risikomaß Expected Shortfall Artikel
325bc — Berechnung der partiellen Expected Shortfalls Artikel
325bd — Liquiditätshorizonte Artikel
325be — Bewertung der Modellierbarkeit von Risikofaktoren Artikel
325bf — Anforderungen an aufsichtliche Rückvergleiche und Multiplikationsfaktoren Artikel
325bg — Anforderung hinsichtlich der Gewinn- und Verlustzuweisung (P&L-Attribution) Artikel
325bh — Anforderungen an die Risikomessung Artikel
325bi — Qualitative Anforderungen Artikel
325bj — Interne Validierung Artikel
325bk — Berechnung des Stressszenario-Risikomaßes Abschnitt 3 — Internes Modell zur Erfassung von Ausfallrisiken Artikel
325bl — Anwendungsbereich des internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken Artikel
325bm — Erlaubnis zur Verwendung eines internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken Artikel
325bn — Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei der Verwendung eines internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken Artikel
325bo — Anerkennung von Absicherungen im internen Modell zur Erfassung von Ausfallrisiken Artikel
325bp — Besondere Anforderungen für interne Modelle zur Erfassung von Ausfallrisiken KAPITEL 2 — Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko Abschnitt 1 — Allgemeine bestimmungen und spezifische Instrumente Artikel
326 — Eigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko Artikel
327 — Berechnung der Nettoposition Artikel
328 — Zinsterminkontrakte und Terminpositionen Artikel
329 — Optionen und Optionsscheine Artikel
330 — Swaps Artikel
331 — Zinsrisiko von Derivaten Artikel
332 — Kreditderivate Artikel
333 — Im Rahmen von Rückkaufsvereinbarungen übertragene oder verliehene Wertpapiere Abschnitt 2 — Schuldtitel Artikel
334 — Nettopositionen in Schuldtiteln Unterabschnitt 1 — Spezifisches Risiko Artikel
335 — Obergrenze der Eigenmittelanforderung für eine Nettoposition Artikel
336 — Eigenmittelanforderung für Schuldtitel, die keine Verbriefungspositionen darstellen Artikel
337 — Eigenmittelanforderung für Verbriefungsinstrumente Artikel
338 — Eigenmittelanforderung für das Korrelationshandelsportfolio Unterabschnitt 2 — Allgemeines Risiko Artikel
339 — Laufzeitbezogene Berechnung des allgemeinen Risikos Artikel
340 — Durationsbasierte Berechnung des allgemeinen Risikos Abschnitt 3 — Aktieninstrumente Artikel
341 — Nettopositionen in Aktieninstrumenten Artikel
342 — Spezifisches Risiko von Aktieninstrumenten Artikel
343 — Allgemeines Risiko von Aktieninstrumenten Artikel
344 — Aktienindizes Abschnitt 4 — Übernahmegarantien Artikel
345 — Verringerung von Nettopositionen Abschnitt 5 — Eigenmittelanforderungen für das spezifische Risiko bei über Kreditderivate abgesicherten Positionen Artikel
346 — Anerkennung von Absicherungen über Kreditderivate Artikel
347 — Anerkennung von Absicherungen über Erstausfall-Kreditderivate und n-ter-Ausfall-Kreditderivate Abschnitt 6 — Eigenmittelanforderungen für OGA Artikel
348 — Eigenmittelanforderungen für OGA Artikel
349 — Allgemeine Anforderungen an OGA Artikel
350 — Spezifische Methoden für OGA KAPITEL 3 — Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungsrisiko Artikel
351 — Schwellenwert und Gewichtung für das Fremdwährungsrisiko Artikel
352 — Berechnung der gesamten Netto-Fremdwährungsposition Artikel
353 — Fremdwährungsrisiko von OGA Artikel
354 — Eng verbundene Währungen KAPITEL 4 — Eigenmittelanforderungen für das Warenpositionsrisiko Artikel
355 — Wahl der Methode für das Warenpositionsrisiko Artikel
356 — Ergänzende Warengeschäfte Artikel
357 — Positionen in Waren Artikel
358 — Spezifische Instrumente Artikel
359 — Laufzeitbandverfahren Artikel
360 — Vereinfachtes Verfahren Artikel
361 — Erweitertes Laufzeitbandverfahren KAPITEL 5 — Verwendung interner Modelle zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen Abschnitt 1 — Erlaubnis und Eigenmittelanforderungen Artikel
362 — Spezifische und allgemeine Risiken Artikel
363 — Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle Artikel
364 — Eigenmittelanforderungen bei der Verwendung interner Modelle Abschnitt 2 — Allgemeine Anforderungen Artikel
365 — Berechnung des Risikopotenzials und des Risikopotenzials unter Stressbedingungen Artikel
366 — Aufsichtliche Rückvergleiche und Multiplikationsfaktoren Artikel
367 — Anforderungen an die Risikomessung Artikel
368 — Qualitative Anforderungen Artikel
369 — Interne Validierung Abschnitt 3 — Besondere Anforderungen an die Entwicklung von Modellen für spezifische Risiken Artikel
370 — Anforderungen an die Entwicklung von Modellen für spezifische Risiken Artikel
371 — Ausschlüsse aus Modellen für das spezifische Risiko Abschnitt 4 — Internes Modell für das zusätzliche Ausfall- und Migrationsrisiko Artikel
372 — Pflicht zur Bereitstellung eines internen Modells für das zusätzliche Ausfall- und Migrationsrisiko (IRC-Modell) Artikel
373 — Anwendungsbereich des internen IRC-Modells Artikel
374 — Parameter des internen IRC-Modells Artikel
375 — Anerkennung von Absicherungen im internen IRC-Modell Artikel
376 — Besondere Anforderungen an das interne IRC-Modell Abschnitt 5 — Internes Modell für Korrelationshandelsaktivitäten Artikel
377 — Anforderungen an ein internes Modell für Korrelationshandelsaktivitäten TITEL V — EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS ABWICKLUNGSRISIKO Artikel
378 — Abwicklungs-/Lieferrisiko Artikel
379 — Vorleistungen Artikel
380 — Aussetzung der Eigenmittelanforderungen TITEL VI — EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS RISIKO EINER ANPASSUNG DER KREDITBEWERTUNG (CVA-RISIKO) Artikel
381 — Begriff der Anpassung der Kreditbewertung Artikel
382 — Anwendungsbereich Artikel
382a — Ansätze für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko Artikel
383 — Standardansatz Artikel
383a — Regulatorisches CVA-Modell Artikel
383b — Eigenmittelanforderungen für Delta-Faktor- und Vega-Risiken Artikel
383c — Risikofaktoren des Zinsrisikos Artikel
383d — Risikofaktoren des Fremdwährungsrisikos Artikel
383e — Risikofaktoren des Gegenpartei-Kreditspreadrisikos Artikel
383f — Risikofaktoren des Referenz-Kreditspreadrisikos Artikel
383g — Risikofaktoren des Aktienkursrisikos Artikel
383h — Risikofaktoren des Warenpositionsrisikos Artikel
383i — Delta-Risikosensitivitäten Artikel
383j — Vega-Risikosensitivitäten Artikel
383k — risikogewichteten Positionsbeträge für das Zinsrisiko Artikel
383l — Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des Zinsrisikos Artikel
383m — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelation des Zinsrisikos Artikel
383n — risikogewichtete Positionsbeträge des Fremdwährungsrisikos Artikel
383o — Korrelationen des Fremdwährungsrisikos Artikel
383p — Risikogewichtete Positionsbeträge für das Gegenpartei-Kreditspreadrisiko Artikel
383q — Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des Gegenpartei-Kreditspreadrisikos Artikel
383r — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Gegenpartei-Kreditspreadrisikos Artikel
383s — RisikogewichteteR Positionsbeträge für das Referenz-Kreditspreadrisiko Artikel
383t — Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des Referenz-Kreditspreadrisikos Artikel
383u — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelation des Referenz-Kreditspreadrisikos Artikel
383v — Risikogewichts-Unterklassen für das Aktienkursrisiko Artikel
383w — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Aktienkursrisikos Artikel
383x — Risikogewichts-Unterklassen für das Warenpositionsrisiko Artikel
383z — Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Warenpositionsrisikos Artikel
384 — Basisansatz Artikel
385 — Vereinfachter Ansatz Artikel
386 — Anerkennungsfähige Absicherungsgeschäfte TEIL 4 — GROSSKREDITE Artikel
387 — Gegenstand Artikel
388 — Ausnahmen von der Anwendung Artikel
389 — Begriffsbestimmung Artikel
390 — Berechnung des Risikopositionswerts Artikel
391 — Begriffsbestimmung des Instituts für die Zwecke von Großkrediten Artikel
392 — Begriffsbestimmung eines Großkredits Artikel
393 — Kapazitäten zur Ermittlung und Verwaltung von Großkrediten Artikel
394 — Meldepflichten Artikel
395 — Obergrenze für Großkredite Artikel
396 — Einhaltung der Anforderungen für Großkredite Artikel
397 — Berechnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen für Großkredite im Handelsbuch Artikel
398 — Verfahren zur Vermeidung einer Umgehung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung durch Institute Artikel
399 — Anerkannte Kreditrisikominderungstechniken Artikel
400 — Ausnahmen Artikel
401 — Berechnung der Wirkung von Kreditrisikominderungstechniken Artikel
402 — Risikopositionen, die aus Hypothekendarlehen resultieren Artikel
403 — Substitutionsansatz TEIL 5 — RISIKOPOSITIONEN AUS ÜBERTRAGENEN KREDITRISIKEN TITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIESEN TEIL Artikel
404 — Anwendungsbereich TITEL II — ANFORDERUNGEN AN ANLEGERINSTITUTE Artikel
405 — Selbstbehalt des Emittenten Artikel
406 — Sorgfaltsprüfung Artikel
407 — Zusätzliches Risikogewicht TITEL III — ANFORDERUNGEN AN SPONSOREN UND ORIGINATOREN Artikel
408 — Kreditvergabekriterien Artikel
409 — Offenlegung gegenüber Anlegern Artikel
410 — Einheitliche Bedingungen für die Anwendung TEIL 6 — LIQUIDITÄT TITEL I — BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN Artikel
411 — Begriffsbestimmungen Artikel
412 — Liquiditätsdeckungsanforderung Artikel
413 — Anforderung der stabilen Refinanzierung Artikel
414 — Einhaltung der Liquiditätsanforderungen TITEL II — LIQUIDITÄTSMELDUNGEN Artikel
415 — Meldepflicht und Meldeformat Artikel
416 — Meldung liquider Aktiva Artikel
417 — Operative Anforderungen an den Bestand an liquiden Aktiva Artikel
418 — Bewertung liquider Aktiva Artikel
419 — Währungen mit begrenzter Verfügbarkeit liquider Aktiva Artikel
420 — Liquiditätsabflüsse Artikel
421 — Abflüsse bei Privatkundeneinlagen Artikel
422 — Abflüsse bei sonstigen Verbindlichkeiten Artikel
423 — Zusätzliche Abflüsse Artikel
424 — Abflüsse aus Kredit- und Liquiditätsfazilitäten Artikel
425 — Zuflüsse Artikel
426 — Aktualisierung künftiger Liquiditätsanforderungen TITEL III — MELDUNGEN BETREFFEND DIE STABILE REFINANZIERUNG Artikel
427 — Positionen, die eine stabile Refinanzierung bieten Artikel
428 — Positionen, die stabile Refinanzierung erfordern TITEL IV — STRUKTURELLE LIQUIDITÄTSQUOTE KAPITEL 1 — Strukturelle Liquiditätsquote Artikel
428a — Anwendung auf konsolidierter Basis Artikel
428b — Strukturelle Liquiditätsquote KAPITEL 2 — Allgemeine Regeln für die Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote Artikel
428c — Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote Artikel
428d — Derivatkontrakte Artikel
428e — Netting von besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen Artikel
428f — Interdependente Aktiva und Verbindlichkeiten Artikel
428g — Einlagen in institutsbezogenen Sicherungssystemen und Genossenschaftsverbunden Artikel
428h — Günstigere Behandlung innerhalb einer Gruppe oder innerhalb eines institutsbezogenen Sicherungssystems KAPITEL 3 — Verfügbare stabile Refinanzierung Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen Artikel
428i — Berechnung des Betrags der verfügbaren stabilen Refinanzierung Artikel
428j — Restlaufzeit von Verbindlichkeiten oder von Eigenmitteln Abschnitt 2 — Faktoren für die verfügbare stabile Refinanzierung Artikel
428k — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 0 % Artikel
428l — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 50 % Artikel
428m — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 90 % Artikel
428n — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 95 % Artikel
428o — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 100 % KAPITEL 4 — Erforderliche stabile Refinanzierung Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen Artikel
428p — Berechnung des Betrags der erforderlichen stabilen Refinanzierung Artikel
428q — Restlaufzeit eines Aktivums Abschnitt 2 — Faktoren für die erforderliche stabile Refinanzierung Artikel
428r — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 0 % Artikel
428s — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 5 % Artikel
428t — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 7 % Artikel
428u — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 7,5 % Artikel
428v — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 10 % Artikel
428w — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 12 % Artikel
428x — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 15 % Artikel
428y — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 20 % Artikel
428z — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 25 % Artikel
428aa — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 30 % Artikel
428ab — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 35 % Artikel
428ac — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 40 % Artikel
428ad — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 50 % Artikel
428ae — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 55 % Artikel
428af — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 65 % Artikel
428ag — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 85 % Artikel
428ah — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 100 % KAPITEL 5 — Ausnahmeregelung für kleine und nicht komplexe Institute Artikel
428ai — Ausnahmeregelung für kleine und nicht komplexe Institute KAPITEL 6 — Verfügbare stabile Refinanzierung für die vereinfachte Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen Artikel
428aj — Vereinfachte Berechnung des Betrags der verfügbaren stabilen Refinanzierung Artikel
428ak — Restlaufzeit von Verbindlichkeiten oder Eigenmitteln Abschnitt 2 — Faktoren für die verfügbare stabile Refinanzierung Artikel
428al — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 0 % Artikel
428am — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 50 % Artikel
428an — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 90 % Artikel
428ao — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 95 % Artikel
428ap — Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 100 % KAPITEL 7 — Erforderliche stabile Refinanzierung für die vereinfachte Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen Artikel
428aq — Vereinfachte Berechnung des Betrags der erforderlichen stabilen Refinanzierung Artikel
428ar — Restlaufzeit eines Vermögenswerts Abschnitt 2 — Faktoren für die erforderliche stabile Refinanzierung Artikel
428as — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 0 % Artikel
428at — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 5 % Artikel
428au — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 10 % Artikel
428av — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 20 % Artikel
428aw — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 50 % Artikel
428ax — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 55 % Artikel
428ay — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 85 % Artikel
428az — Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 100 % TEIL 7 — VERSCHULDUNG Artikel
429 — Berechnung der Verschuldungsquote Artikel
429a — Aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgeschlossene Risikopositionen Artikel
429b — Berechnung des Risikopositionswerts von Aktiva Artikel
429c — Berechnung des Risikopositionswerts von Derivaten Artikel
429d — Zusätzliche Bestimmungen für die Berechnung des Risikopositionswerts geschriebener Kreditderivate Artikel
429e — Aufschlag für das Gegenparteiausfallrisiko bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften Artikel
429f — Berechnung des Risikopositionswerts außerbilanzieller Posten Artikel
429g — Berechnung des Risikopositionswerts von zur Abrechnung anstehenden marktüblichen Käufen und Verkäufen TEIL 7A — MELDEPFLICHTEN Artikel
430 — Meldung über Aufsichtsanforderungen und Finanzinformationen Artikel
430a — Spezifische Meldepflichten Artikel
430b — Besondere Meldepflichten für Marktrisiken Artikel
430c — Machbarkeitsbericht über das integrierte Meldesystem TEIL 8 — OFFENLEGUNG DURCH DIE INSTITUTE TITEL I — ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Artikel
431 — Offenlegungspflichten und -verfahren Artikel
432 — Nicht wesentliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen Artikel
433 — Häufigkeit und Umfang der Offenlegungen Artikel
433a — Offenlegung durch große Institute Artikel
433b — Offenlegung durch kleine und nicht komplexe Institute Artikel
433c — Offenlegung durch andere Institute Artikel
434 — Mittel der Offenlegung Artikel
434a — Einheitliche Offenlegungsformate Artikel
434b — Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal Artikel
434c — Bericht über die Machbarkeit der Verwendung der von Instituten, bei denen es sich nicht um kleine und nicht komplexe Institute handelt, gemeldeten Informationen für die Veröffentlichung umfassenderer Offenlegungen auf der EBA-Website TITEL II — TECHNISCHE KRITERIEN FÜR TRANSPARENZ UND OFFENLEGUNG Artikel
435 — Offenlegung von Risikomanagementzielen und -politik Artikel
436 — Offenlegung des Anwendungsbereichs Artikel
437 — Offenlegung von Eigenmitteln Artikel
437a — Offenlegung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten Artikel
438 — Offenlegung von Eigenmittelanforderungen und risikogewichteten Positionsbeträgen Artikel
439 — Offenlegung des Gegenparteiausfallrisikos Artikel
440 — Offenlegung von antizyklischen Kapitalpuffern Artikel
441 — Offenlegung von Indikatoren der globalen Systemrelevanz Artikel
442 — Offenlegung des Kredit- und des Verwässerungsrisikos Artikel
443 — Offenlegung von belasteten und unbelasteten Vermögenswerten Artikel
444 — Offenlegung der Verwendung des Standardansatzes Artikel
445 — Offenlegung von Exponiertheiten gegenüber dem Marktrisiko im Rahmen des Standardansatzes Artikel
445a — Offenlegung des CVA-Risikos Artikel
446 — Offenlegung des operationellen Risikos Artikel
447 — Offenlegung von Schlüsselparametern Artikel
448 — Offenlegung der Zinsrisiken aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen Artikel
449 — Offenlegung des Risikos aus Verbriefungspositionen Artikel
449a — Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) Artikel
449b — Offenlegung der aggregierten Kredite gegenüber Schattenbankunternehmen Artikel
450 — Offenlegung der Vergütungspolitik Artikel
451 — Offenlegung der Verschuldungsquote Artikel
451a — Offenlegung von Liquiditätsanforderungen Artikel
451b — Offenlegung von Risikopositionen in Kryptowerten und damit zusammenhängenden Tätigkeiten TITEL III — ANFORDERUNGEN AN DIE VERWENDUNG BESTIMMTER INSTRUMENTE ODER METHODEN Artikel
452 — Offenlegung der Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken Artikel
453 — Offenlegung der Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken Artikel
454 — Offenlegung der Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken Artikel
455 — Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko TEIL 9 — DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE Artikel
456 — Delegierte Rechtsakte Artikel
457 — Technische Anpassungen und Korrekturen Artikel
458 — Auf Ebene eines Mitgliedstaats festgestelltes Makroaufsichts- oder Systemrisiko Artikel
459 — Aufsichtliche Anforderungen Artikel
460 — Liquidität Artikel
461 — Überprüfung der schrittweisen Einführung der Liquiditätsdeckungsanforderung Artikel
461a — Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko Artikel
462 — Ausübung der Befugnisübertragung Artikel
463 — Einwände gegen technische Regulierungsstandards Artikel
464 — Europäischer Bankenausschuss TEIL 10 — ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN, BERICHTE, PRÜFUNGEN UND ÄNDERUNGEN TITEL I — ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN KAPITEL 1 — Eigenmittelanforderungen, zeitwertbilanzierte nicht realisierte Gewinne und Verluste und Abzüge Abschnitt 1 — Eigenmittelanforderungen Artikel
465 — Übergangsbestimmungen für die Eigenmitteluntergrenze Artikel
466 — Erstmalige Anwendung Internationaler Rechnungslegungsvorschriften Abschnitt 2 — Zeitwertbilanzierte nicht realisierte Gewinne und Verluste Artikel
467 — Zeitwertbilanzierte nicht realisierte Verluste Artikel
468 — Vorübergehende Behandlung von zeitwertbilanzierten im sonstigen Ergebnis nicht realisierten Gewinnen und Verlusten Abschnitt 3 — Abzüge Unterabschnitt 1 — Abzüge von Posten des harten Kernkapitals Artikel
469 — Abzüge von Posten des harten Kernkapitals Artikel
469a — Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen Artikel
470 — Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals Artikel
471 — Ausnahmen vom Abzug von Beteiligungen an Versicherungsunternehmen von Posten des harten Kernkapitals Artikel
472 — Nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten Artikel
473 — Einführung von Änderungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 19 Artikel
473a — Einführung des IFRS 9 Unterabschnitt 2 — Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals Artikel
474 — Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals Artikel
475 — Nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten Unterabschnitt 3 — Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals Artikel
476 — Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals Artikel
477 — Abzüge von Ergänzungskapitalposten Unterabschnitt 3a — Abzüge von Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
477a — Abzüge von Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Unterabschnitt 4 — Auf Abzüge anwendbare Prozentsätze Artikel
478 — Auf Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals anwendbare Prozentsätze Abschnitt 4 — Minderheitsbeteiligungen und durch Tochterunternehmen begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals Artikel
479 — Anerkennung von nicht als Minderheitsbeteiligungen geltenden Instrumenten und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital Artikel
480 — Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen und qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital und Ergänzungskapital in den konsolidierten Eigenmitteln Abschnitt 5 — Zusätzliche Korrekturposten sowie Abzüge Artikel
481 — Zusätzliche Korrekturposten sowie Abzüge Artikel
482 — Anwendung auf Derivatgeschäfte mit Pensionsfonds KAPITEL 2 — Bestandsschutz für Kapitalinstrumente Abschnitt 1 — Instrumente der staatlichen Beihilfe Artikel
483 — Bestandsschutz für Instrumente der staatlichen Beihilfe Abschnitt 2 — Instrumente, die keine staatlichen Beihilfen darstellen Unterabschnitt 1 — Bestandsschutzfähigkeit und Beschränkungen des Bestandsschutzes Artikel
484 — Bestandsschutzfähige Posten, die nach den nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG als Eigenmittel gelten Artikel
485 — Anerkennung von Agio, das mit Posten, die nach den nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG als Eigenmittel gelten, verbunden ist, als hartes Kernkapital Artikel
486 — Beschränkungen des Bestandsschutzes bei Posten innerhalb von Posten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals Artikel
487 — Vom Bestandsschutz für Posten des harten Kernkapitals oder des zusätzlichen Kernkapitals ausgenommene Posten in anderen Eigenmittelbestandteilen Artikel
488 — Amortisation von Posten, die als Ergänzungskapitalposten bestandsgeschützt sind Unterabschnitt 2 — Einbeziehung von Instrumenten mit Kündigungsmöglichkeit und Tilgungsanreiz in Posten des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals Artikel
489 — Hybride Instrumente mit Kündigungsmöglichkeit und Tilgungsanreiz Artikel
490 — Ergänzungskapitalposten mit einem Tilgungsanreiz Artikel
491 — Effektiver Fälligkeitstermin KAPITEL 3 — Übergangsbestimmungen für die Offenlegung von Eigenmitteln Artikel
492 — Offenlegung von Eigenmitteln KAPITEL 4 — Großkredite, Eigenmittelanforderungen, Verschuldung und Basel-I-Untergrenze Artikel
493 — Übergangsbestimmungen für Großkredite Artikel
494 — Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Artikel
494a — Bestandsschutz für Emissionen von Zweckgesellschaften Artikel
494b — Bestandsschutz für Eigenmittelinstrumente und Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
494c — Bestandsschutz für vorrangige Verbriefungspositionen Artikel
494d — Rückkehr zu weniger anspruchsvollen Ansätzen Artikel
495 — Behandlung von Beteiligungsrisikopositionen im Rahmen des IRB-Ansatzes Artikel
495a — Übergangsbestimmungen für Beteiligungsrisikopositionen Artikel
495b — Übergangsbestimmungen für Spezialfinanzierungsrisikopositionen Artikel
495c — Übergangsbestimmungen für Leasingrisikopositionen als Kreditrisikominderungsverfahren Artikel
495d — Übergangsbestimmungen für bedingungslos kündbare Zusagen Artikel
495e — Übergangsbestimmungen für die ECAI-Bonitätsbeurteilung von Instituten Artikel
495f — Übergangsbestimmungen für die Anforderungen an die Neubewertung von Immobilien Artikel
495g — Übergangsbestimmungen für bestimmte öffentliche Garantieregelungen Artikel
495h — Übergangsbestimmungen für die Verwendung des alternativen auf einem internen Modell für das Marktrisiko beruhenden Ansatzes Artikel
495i — Übergangsbestimmungen für den Test für Gewinn- und Verlustzuweisung im Rahmen des alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatzes für das Marktrisiko Artikel
495j — Befristete operative Entlastungsmaßnahme in Bezug auf Eigenmittelanforderungen für nicht modellierbare Risikofaktoren Artikel
495k — Übergangsbestimmungen für die Datenanforderungen zur Bewertung der Modellierbarkeit neuer Emissionen Artikel
495l — Übergangsbestimmungen für Eigenmittelanforderungen im Rahmen des internen Modells zur Erfassung von Ausfallrisiken Artikel
495m — Übergangsbestimmungen für die Berechnungshäufigkeit für den alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatz Artikel
495n — Übergangsbestimmungen für Eigenmittelanforderungen für OGA-Positionen nach dem alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatz Artikel
495o — Übergangsbestimmungen für Eigenmittelanforderungen für OGA-Positionen nach dem alternativen Standardansatz Artikel
495p — Übergangsbestimmungen für Eigenmittelanforderungen für Restrisikoaufschläge nach dem alternativen Standardansatz Artikel
495q — Übergangsbestimmungen für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko nach dem alternativen Standardansatz Artikel
495r — Übergangsbestimmungen für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach dem alternativen Standardansatz für Instrumente, die dem CO2-Handelsrisiko im Rahmen des EU-EHS unterliegen Artikel
495s — Übergangsbestimmungen für die schrittweise Einführung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen des alternativen Standardansatzes und des vereinfachten Standardansatzes Artikel
495t — Übergangsbestimmungen für die Behandlung von Instrumenten im alternativen Korrelationshandelsportfolio Artikel
495u — Übergangsbestimmungen für die Ausnahmeregelung für Institute mit Handelsbuch von geringem Umfang Artikel
495v — Übergangsbestimmungen für die Anwendung eines Multiplikators auf die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko Artikel
496 — Eigenmittelanforderungen für gedeckte Schuldverschreibungen Artikel
497 — Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien Artikel
498 — Ausnahme für Warenhändler Artikel
499 — Verschuldung Artikel
500 — Anpassung im Fall von Veräußerungen im großen Umfang Artikel
500a — Vorübergehende Behandlung von in der Währung eines anderen Mitgliedstaats begebenen Staatsschuldtiteln Artikel
500b — Vorübergehender Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße angesichts der COVID-19-Pandemie Artikel
500c — Ausschluss von Überschreitungen aus der Berechnung des Rückvergleichs-Zuschlagsfaktors angesichts der COVID-19-Pandemie Artikel
500d — Vorübergehende Berechnung des Risikopositionswerts von zur Abrechnung anstehenden marktüblichen Käufen und Verkäufen angesichts der COVID-19-Pandemie Artikel
501 — Anpassung der risikogewichteten nicht ausgefallenen Risikopositionen gegenüber KMU Artikel
501a — Anpassung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko für Risikopositionen gegenüber Rechtsträgern, die physische Strukturen oder Anlagen, Systeme und Netze, die grundlegende öffentliche Dienste erbringen oder unterstützen, betreiben oder finanzieren Artikel
501b — Ausnahme von den Meldepflichten TITEL II — BERICHTE UND ÜBERPRÜFUNGEN Artikel
501c — Aufsichtliche Behandlung von Risikopositionen gegenüber ökologischen oder sozialen Faktoren Artikel
501d — Übergangsbestimmungen für die aufsichtliche Behandlung von Kryptowerten Artikel
502 — Zyklische Effekte von Eigenmittelanforderungen Artikel
503 — Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen Artikel
504 — Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete Kapitalinstrumente Artikel
504a — Positionen in Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Artikel
505 — Überprüfung von Agrarfinanzierungen Artikel
506 — Kreditrisiko — Kreditversicherungen Artikel
506a — OGA mit einem zugrunde liegenden Portfolio aus Staatsanleihen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten Artikel
506b — NPE-Verbriefungen Artikel
506c — Kreditrisiko — Wechselwirkungen zwischen Verringerungen des harten Kernkapitals und Kreditrisikoparametern Artikel
506d — Aufsichtliche Behandlung von Verbriefungen Artikel
506e — Anerkennung einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung mit Ober- oder Untergrenze Artikel
506f — Aufsichtliche Behandlung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften Artikel
507 — Großkredite Artikel
508 — Anwendungsstufe Artikel
509 — Liquiditätsanforderungen Artikel
510 — Anforderungen in Bezug auf stabile Refinanzierung Artikel
511 — Verschuldung Artikel
512 — Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken Artikel
513 — Vorschriften der Makroaufsicht Artikel
514 — Methode für die Berechnung des Risikopositionswerts von Derivatgeschäften Artikel
515 — Überwachung und Evaluierung Artikel
516 — Langfristige Finanzierungen Artikel
517 — Begriffsbestimmung der anrechenbaren Eigenmittel Artikel
518 — Prüfung der Kapitalinstrumente, die abgeschrieben oder umgewandelt werden können, wenn ein Fortbestand nicht mehr gegeben ist Artikel
518a — Überprüfung von Cross-Default-Klauseln Artikel
518b — Berichterstattung über Überschreitungen und Aufsichtsbefugnisse zur Beschränkung von Ausschüttungen Artikel
518c — Überarbeitung des Rahmens bezüglich der Aufsichtsanforderungen Artikel
519 — Abzug der Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage von Posten des harten Kernkapitals Artikel
519a — Bericht und Überprüfung Artikel
519b — Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko TITEL IIA — DURCHFÜHRUNG DER VORSCHRIFTEN Artikel
519c — Instrument zur Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften Artikel
519d — Rahmenwerk für die Mindestabwicklungsstandards für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Artikel
519e — Operationelles Risiko Artikel
519f — Verhältnismäßigkeit TITEL III — ÄNDERUNGEN Artikel
520 — Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 Artikel
520a — Anwendung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko TEIL 11 — SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel
521 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn