Außer für die in Absatz 3 genannten Risikofaktoren führen die Institute die in Absatz 2 festgelegten Berechnungen für jeden Risikofaktor der Instrumente …
| i | = | Index aller Positionen der in Absatz 1 genannten Instrumente mit dem Risikofaktor k; |
| xk | = | aktueller Wert des Riskofaktors k; |
| Vi (xk) | = | Wert des Instruments i gemäß dem Bewertungsmodell des Instituts unter Zugrundelegung des aktuellen Werts des Risikofaktors k; |
| | = | Wert des Instruments i gemäß dem Bewertungsmodell des Instituts unter Zugrundelegung eines Wertanstiegs bei Risikofaktor k; |
| | = | Wert des Instruments i gemäß dem Bewertungsmodell des Instituts unter Zugrundelegung eines Wertverlusts bei Risikofaktor k; |
| | = | gemäß Abschnitt 6 bestimmtes Risikogewicht für Risikofaktor k; |
| sik | = | gemäß Artikel 325r berechnete Delta-Sensitivität des Instruments i gegenüber dem Risikofaktor k. |
| b | = | Index einer Unterklasse einer bestimmten Risikoklasse; |
| Kb | = | Eigenmittelanforderungen für das Krümmungsrisiko bei Unterklasse b; |
| pkl | = | in Abschnitt 6 vorgeschriebene Korrelationen zwischen den Risikofaktoren k und l innerhalb der Unterklasse; |
| k, l | = | Indizes aller Risikofaktoren der in Absatz 1 genannten Instrumente, die der Unterklasse b zugeordnet werden; |
| () | = | Aufwärts-Nettokrümmungsrisikoposition; |
| () | = | Abwärts-Nettokrümmungsrisikoposition. |
| b, c | = | Indizes aller Unterklassen einer bestimmten Risikoklasse, die den in Absatz 1 genannten Instrumenten entspricht; |
| Kb | = | Eigenmittelanforderungen für das Krümmungsrisiko bei Unterklasse b; |
; | γbc | = | in Abschnitt 6 festgelegte, zwischen den Unterklassen bestehende Korrelationen zwischen den Unterklassen b und c. |