Für die Zwecke dieses Titels schließen die Begriffe „Wertpapierfirma“ und „Institut“ in Drittländern niedergelassene Unternehmen ein, die — wären sie in …
Für die Zwecke dieses Titels schließen die Begriffe „Wertpapierfirma“ und „Institut“ in Drittländern niedergelassene Unternehmen ein, die — wären sie in der Union niedergelassen — unter die einschlägigen Begriffsbestimmungen dieser Verordnung fallen würden.