Alle Vorschriften: CRR
Artikel 202 Anerkennungsfähigkeit von Sicherungsgebern, die die Voraussetzungen für die Behandlung nach Artikel 153 Absatz 3 erfüllen, im Rahmen des IRB-Ansatzes
Artikel 204 Anerkennungsfähige Arten von Kreditderivaten
Artikel 203 Anerkennungsfähigkeit von Garantien als Absicherung ohne Sicherheitsleistung
Institute dürfen Garantien als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung verwenden.
lawbase
Artikel 203
Anerkennungsfähigkeit von Garantien als Absicherung ohne Sicherheitsleistung
Institute dürfen Garantien als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung verwenden.