(3) Im Anschluss daran berechnet das Institut für jeden Schuldtitel die modifizierte Duration nach folgender Formel: modifiziete Duration = (D) / (1 + R) dabei entspricht
| D | = | der nach folgender Formel berechneten Duration: D = (ΣMt = 1 (t · Ct) / ((1 + R)t)) / (ΣMt = 1 (Ct) / ((1 + R)t)) dabei entspricht R = der Endfälligkeitsrendite, Ct = den Barzahlungen im Zeitraum t, M = der Gesamtlaufzeit. |
Für Schuldtitel, die einem Vorauszahlungsrisiko unterliegen, wird die Berechnung der modifizierten Duration berichtigt. Die EBA gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien über die Anwendung derartiger Berichtigungen heraus.