(1) Ein Institut berechnet die Eigenmittelanforderung für die Risikopositionen aus seinen vorfinanzierten Beiträgen zum Ausfallfonds einer nicht qualifizierten ZGP und aus nicht vorfinanzierten Beiträgen zu einer solchen ZGP nach folgender Formel:
- •. K = DF + UC dabei gilt:
| K | = | die Eigenmittelanforderung; |
| DF | = | die vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer nicht qualifizierten ZGP; und |
| UC | = | die nicht vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer nicht qualifizierten ZGP. |