Abweichend von
Artikel 325x Absatz 4 dürfen die Institute bis zum 31. Dezember 2029 nach eigenem Ermessen Folgendes zuweisen:
- a. für Barmittelpositionen, die Derivate absichern, dieselbe Laufzeit wie die Laufzeit der von ihnen abgesicherten Derivate,
- b. für Risikopositionen aus Aktienderivaten eine Laufzeit von drei Monaten.