(6) Abweichend von Absatz 3 können Institute in den Fällen, in denen das nach dem Transparenzansatz nach
Artikel 267 berechnete risikopositionsgewichtete durchschnittliche Risikogewicht weniger als 100 % beträgt, das niedrigere Risikogewicht mit einer Untergrenze von 50 % für das Risikogewicht anwenden. Für die Zwecke des ersten Unterabsatzes ziehen Originatoren, die den SEC-IRBA auf eine Position anwenden und für alle zugrunde liegenden Risikopositionen, die dem IRB-Ansatz gemäß Kapitel 3 unterliegen, eigene LGD-Schätzungen und Umrechnungsfaktoren verwenden dürfen, den nicht erstattungsfähigen Kaufpreisabschlag und etwaige zusätzliche spezifische Kreditrisikoanpassungen von den erwarteten Verlusten und Risikopositionswerten der zugrunde liegenden Risikopositionen, die mit einer vorrangigen Position in einer qualifizierten traditionellen NPE-Verbriefung verbunden sind, nach folgender Formel ab:

Dabei ist
| RWmax | = | das Risikogewicht vor Anwendung der Untergrenze, das für eine vorrangige Position in einer qualifizierten traditionellen NPE-Verbriefung gilt, wenn der Transparenzansatz verwendet wird; |
| RWEAIRB | = | die Summe der risikogewichteten Positionsbeträge der zugrunde liegenden Risikopositionen, die dem IRB-Ansatz unterliegen; |
| RWEASA | = | die Summe der risikogewichteten Positionsbeträge der zugrunde liegenden Risikopositionen, die dem Standardansatz unterliegen; |
| ELIRB | = | die Summe der erwarteten Verlustbeträge der zugrunde liegenden Risikopositionen, die dem IRB-Ansatz unterliegen; |
| NRPPD | = | der nicht erstattungsfähige Kaufpreisabschlag; |
| EVIRB | = | die Summe der Risikopositionswerte der zugrunde liegenden Risikopositionen, die dem IRB-Ansatz unterliegen; |
| EVpool | = | die Summe der Risikopositionswerte aller zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool; |
| EVSA | = | die Summe der Risikopositionswerte der zugrunde liegenden Risikopositionen, die dem Standardansatz unterliegen; |
| SCRAIRB | = | die spezifischen Kreditrisikoanpassungen, die der Originator in Bezug auf die dem IRB-Ansatz unterliegenden zugrunde liegenden Risikopositionen vornimmt, sofern und soweit diese Anpassungen den NRPPD überschreiten. |