Für die Zwecke des Artikels 308 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute …
| EBRMi | = | dem Risikopositionswert vor Risikominderung, der gleich dem Wert der Risikoposition der ZGP gegenüber Clearingmitglied i aus den Kontrakten und Transaktionen mit dem betreffenden Clearingmitglied ist, und der ohne Anrechnung der von diesem Clearingmitglied gestellten Sicherheit ermittelt wird, |
| IMi | = | dem Einschuss von Clearingmitglied i bei der ZGP, |
| DFi | = | dem vorfinanzierten Beitrag von Clearingmitglied i, |
| RW | = | einem Risikogewicht von 20 %, |
| capital ratio (Eigenkapitalquote) | = | 8 %. |