(1) Die Institute berechnen den potenziellen künftigen Risikopositionswert eines Netting-Satzes wie folgt: PFE = Multiplikator · Σa AddOn(a) dabei gilt:
| PFE | = | der potenzielle künftige Risikopositionswert; |
| a | = | der Index, der die in die Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts des Netting-Satzes einbezogenen Risikokategorien bezeichnet; |
| AddOn(a) | = | der Aufschlag für die Risikokategorie „a“, jeweils berechnet nach den Artikeln 280a bis 280f; und |
| Multiplikator | = | der Multiplikationsfaktor, berechnet nach der Formel gemäß Absatz 3. |
Für die Zwecke dieser Berechnung berücksichtigen die Institute bei der Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts eines Netting-Satzes den Aufschlag für eine bestimmte Risikokategorie, wenn zumindest ein Geschäft des Netting-Satzes dieser Risikokategorie zugeordnet wurde.