Institute berechnen die Vega-Risikosensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus impliziten Volatilitäten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt: Dabei gilt:
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus impliziten Volatilitäten;
volk
= der Wert des Risikofaktors aus impliziten Volatilitäten;
VCVA
= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y
= andere Risikofaktoren als volk in der Bewertungsfunktion VCVA;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments i gegenüber einem Risikofaktor aus impliziten Volatilitäten;
Vi
= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z
= andere Risikofaktoren als volk in der Bewertungsfunktion Vi.