(7) Die für Optionen mit zinsreagiblen Basiswerten geltenden Vega-Risikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos entsprechen den impliziten Volatilitäten der maßgeblichen risikofreien Zinssätze gemäß den Absätzen 2 und 3, die je nach Währung Unterklassen zugeteilt und innerhalb der Unterklasse folgenden Laufzeiten zugeordnet werden: 0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre. Es gibt eine Unterklasse pro Währung. Für Netting-Zwecke betrachten Institute implizite Volatilitäten, die den gleichen risikofreien Zinssätzen und den gleichen Laufzeiten zugeordnet sind, als gleichen Risikofaktor. Wenn Institute implizite Volatilitäten den Laufzeiten gemäß diesem Absatz zuordnen, gelten folgende Anforderungen:
- a. Wenn die Laufzeit der Option auf die Laufzeit des Basiswerts abgestimmt ist, wird ein einziger Risikofaktor betrachtet, der dieser Laufzeit zugeordnet wird;
- b. wenn die Laufzeit der Option kürzer als die Laufzeit des Basiswerts ist, werden die Risikofaktoren wie folgt betrachtet:
- i) Der erste Risikofaktor wird der Laufzeit der Option zugeordnet;
- ii) der zweite Risikofaktor wird der Restlaufzeit des Basiswerts der Option nach Ablaufdatum der Option zugeordnet.