(6) Der Multiplikationsfaktor (mc) entspricht mindestens der Summe aus 1,5 und einem gemäß der Tabelle 3 bestimmten Aufschlag. Für das in Absatz 5 genannte Portfolio wird der Aufschlag auf der Grundlage der Zahl der Überschreitungen berechnet, die bei den Rückvergleichen der gemäß Buchstabe a dieses Unterabsatzes berechneten Maßzahl des Risikopotenzials des Instituts während der unmittelbar vorausgegangenen 250 Geschäftstage zu verzeichnen waren. Die Berechnung des Aufschlags unterliegt den folgenden Anforderungen:
- a. Eine Überschreitung liegt vor, wenn die Eintagesänderung des Portfoliowerts die entsprechende Maßzahl des Risikopotenzials überschreitet, die mit Hilfe des internen Modells des Instituts gemäß den folgenden Anforderungen errechnet wird:
- i) Haltedauer von einem Tag;
- ii) einseitiges Konfidenzintervall von 99 %;
- iii) auf die Risikofaktoren der Positionen des Handelstisches gemäß Artikel 325bg Absatz 3, die gemäß Artikel 325be als modellierbar anzusehen sind, werden Szenarien künftiger Schocks angewandt;
- iv) die Szenarien künftiger Schocks, die auf die modellierbaren Risikofaktoren angewandt werden, basieren auf Daten, die anhand der in Artikel 325bc Absatz 4 Buchstabe c genannten historischen Daten kalibriert werden;
- v) sofern in diesem Artikel nichts anderes angegeben ist, beruht das interne Modell des Instituts auf den gleichen Modellannahmen, die auch der Berechnung des Expected Shortfall gemäß Artikel 325ba Absatz 1 Buchstabe a zugrunde liegen.
- b. Die Zahl der Überschreitungen entspricht der Zahl der Überschreitungen bei den hypothetischen oder den tatsächlichen Änderungen des Portfoliowerts, je nachdem, welche Zahl höher ist.
| Zahl der Überschreitungen | Aufschlag |
|---|
| Weniger als 5 | 0,00 |
| 5 | 0,20 |
| 6 | 0,26 |
| 7 | 0,33 |
| 8 | 0,38 |
| 9 | 0,42 |
| Mehr als 9 | 0,50 |
Unter außergewöhnlichen Umständen können die zuständigen Behörden einem Institut gestatten,
- a. die Berechnung des Aufschlags auf denjenigen zu beschränken, der sich für Überschreitungen bei Rückvergleichen der hypothetischen Änderungen ergibt, wenn die Zahl der Überschreitungen bei Rückvergleichen der tatsächlichen Änderungen nicht auf Schwächen des alternativen internen Modells des Instituts zurückzuführen sind, und/oder
- b. die Überschreitungen, die sich aus Rückvergleichen der hypothetischen oder tatsächlichen Änderungen ergeben, nicht in die Berechnung des Aufschlags einzubeziehen, wenn diese Überschreitungen nicht auf Schwächen des alternativen internen Modells des Instituts zurückzuführen sind.
Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 können die zuständigen Behörden den Wert von mc über die in jenem Unterabsatz genannte Summe hinaus erhöhen, wenn das alternative interne Modell eines Instituts Schwächen aufweist, die die angemessene Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko verhindern.