Alle Vorschriften: DRiG
§ 108 (weggefallen)
§ range-list:110-111 (weggefallen)
§ 109 Befähigung zum Richteramt
Wer am 1. Juli 2003 zum Richteramt befähigt ist, behält diese Befähigung.
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§ 109
Befähigung zum Richteramt
Wer am 1. Juli 2003 zum Richteramt befähigt ist, behält diese Befähigung.