Alle Vorschriften: DRiG
§ 24 Beendigung des Dienstverhältnisses durch richterliche Entscheidung
§ 26 Dienstaufsicht
§ 25 Grundsatz
Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
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§ 25
Grundsatz
Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.