Alle Vorschriften: DRiG
§ 2 Geltung für Berufsrichter
§ 4 Unvereinbare Aufgaben
§ 3 Dienstherr
Die Richter stehen im Dienst des Bundes oder eines Landes.
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§ 3
Dienstherr
Die Richter stehen im Dienst des Bundes oder eines Landes.