DrittelbG | Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

16 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Geltungsbereich

§ 1 — Erfasste Unternehmen§ 2 — Konzern§ 3 — Arbeitnehmer, Betrieb

Teil 2 — Aufsichtsrat

§ 4 — Zusammensetzung§ 5 — Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer§ 6 — Wahlvorschläge§ 7 — Ersatzmitglieder§ 7a — Nichterreichen des Geschlechteranteils§ 8 — Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats§ 9 — Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung§ 10 — Wahlschutz und Wahlkosten§ 11 — Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer§ 12 — Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

Teil 3 — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 13 — Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 14 — Verweisungen§ 15 — Übergangsregelung