(3a) 1Ohne zum Vertragsabschluss verpflichtet zu sein, erbringen Clearingmitglieder und Kunden, die direkt oder indirekt Clearingdienste erbringen, diese Dienste zu fairen, angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten handelsüblichen Bedingungen.
2Diese Clearingmitglieder und Kunden treffen alle angemessenen Maßnahmen zur Ermittlung, Verhinderung, Beilegung und Überwachung von Interessenkonflikten, insbesondere zwischen der Handelsabteilung und der Clearingabteilung, die die faire, angemessene, diskriminierungsfreie und transparente Erbringung von Clearingdiensten beeinträchtigen können.
3Diese Maßnahmen werden auch dann getroffen, wenn Handels- und Clearingdienste von verschiedenen juristischen Personen erbracht werden, die derselben Gruppe angehören.
4Es ist den Clearingmitgliedern und den Kunden gestattet, die Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Clearingdiensten zu kontrollieren.
5Die Kommission ist befugt, gemäß
Artikel 82 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung dahin gehend zu ergänzen, dass festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen die in Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes genannten handelsüblichen Bedingungen als fair, angemessen, diskriminierungsfrei und transparent anzusehen sind, wobei Folgendes zugrunde gelegt wird:
- a. Fairness- und Transparenzanforderungen im Hinblick auf Entgelte, Preise, Abschläge und sonstige allgemeine Vertragsbedingungen, die die Preisliste betreffen, unbeschadet der Vertraulichkeit vertraglicher Vereinbarungen mit einzelnen Gegenparteien;
- b. Faktoren, die angemessene handelsübliche Bedingungen zur Gewährleistung neutraler und rationaler vertraglicher Vereinbarungen darstellen;
- c. Anforderungen, die Clearingdienste zu fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen erleichtern, unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten und Risiken, sodass Unterschiede bei den in Rechnung gestellten Preisen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten, Risiken und Vorteilen stehen, und
- d. Kriterien zur Risikokontrolle für das Clearingmitglied oder den Kunden im Zusammenhang mit den angebotenen Clearingdiensten.