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Gesetze
ErbStG
ErbStG | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
47 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Steuerpflicht
§ 1 — Steuerpflichtige Vorgänge
§ 2 — Persönliche Steuerpflicht
§ 2a — Rechtsfähige Personengesellschaft
§ 3 — Erwerb von Todes wegen
§ 4 — Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 5 — Zugewinngemeinschaft
§ 6 — Vor- und Nacherbschaft
§ 7 — Schenkungen unter Lebenden
§ 8 — Zweckzuwendungen
§ 9 — Entstehung der Steuer
Abschnitt 2 — Wertermittlung
§ 10 — Steuerpflichtiger Erwerb
§ 11 — Bewertungsstichtag
§ 12 — Bewertung
§ 13 — Steuerbefreiungen
§ 13a — Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13b — Begünstigtes Vermögen
§ 13c — Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 13d — Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Abschnitt 3 — Berechnung der Steuer
§ 14 — Berücksichtigung früherer Erwerbe
§ 15 — Steuerklassen
§ 16 — Freibeträge
§ 17 — Besonderer Versorgungsfreibetrag
§ 18 — Mitgliederbeiträge
§ 19 — Steuersätze
§ 19a — Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Abschnitt 4 — Steuerfestsetzung und Erhebung
§ 20 — Steuerschuldner
§ 21 — Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
§ 22 — Kleinbetragsgrenze
§ 23 — Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
§ 24 — Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
§ 25 — (weggefallen)
§ 26 — Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
§ 27 — Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
§ 28 — Stundung
§ 28a — Verschonungsbedarfsprüfung
§ 29 — Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
§ 30 — Anzeige des Erwerbs
§ 31 — Steuererklärung
§ 32 — Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
§ 33 — Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
§ 34 — Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
§ 35 — Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 5 — Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 36 — Ermächtigungen
§ 37 — Anwendung des Gesetzes
§ 37a — Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 38 — (weggefallen)
§ 39 — (weggefallen)