EU-VSchDG | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

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Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Zuständige Behörde§ 3 — Zentrale Verbindungsstelle

Abschnitt 2 — Durchsetzung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen

§ 4 — (weggefallen)§ 5 — (weggefallen)§ 6 — Ergänzende Verfahrensvorschriften§ 7 — Beauftragung Dritter§ 8 — Außenverkehr

Abschnitt 3 — Bußgeldvorschriften, Vollstreckung, Umlagen und Kostenerstattung

§ 9 — Bußgeldvorschriften§ 10 — Vollstreckung§ 11 — Umlagen und Kostenerstattung; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4 — Anpassung an geändertes Gemeinschaftsrecht

§ 12 — Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5 — Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsmaßnahmen

§ 13 — Zulässigkeit, Zuständigkeit§ 14 — Aufschiebende Wirkung, Anordnung der sofortigen Vollziehung§ 15 — Frist und Form§ 16 — Beteiligte am Beschwerdeverfahren§ 17 — Anwaltszwang§ 18 — Mündliche Verhandlung§ 19 — Untersuchungsgrundsatz§ 20 — Beschwerdeentscheidung§ 21 — Akteneinsicht§ 22 — Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung§ 23 — Einstweilige Anordnung§ 24 — Rechtsbeschwerde§ 25 — Nichtzulassungsbeschwerde§ 26 — Beschwerdeberechtigte, Form und Frist§ 27 — Kostentragung und -festsetzung§ 28 — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör