Lawbase
Gesetze
FAG
FAG | Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
19 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
§ 1 — Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
§ 2 — Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
§ 3 — Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
Zweiter Abschnitt — Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
§ 4 — Finanzkraftausgleich
§ 5 — Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
§ 6 — Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
§ 7 — Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
§ 8 — Steuereinnahmen der Gemeinden
§ 9 — Einwohnerzahl
§ 10 — Bemessung der Zu- und Abschläge
Dritter Abschnitt — Bundesergänzungszuweisungen
§ 11 — Bundesergänzungszuweisungen
Vierter Abschnitt — Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
§ 12 — Feststellung der Umsatzsteueranteile
§ 13 — Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
§ 14 — Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
§ 15 — Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
§ 16 — Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
§ 17 — Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
§ 18 — Berichts- und Auskunftspflichten
§ 19 — Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020