FAG | Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

19 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern

§ 1 — Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer§ 2 — Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern§ 3 — Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern

Zweiter Abschnitt — Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft

§ 4 — Finanzkraftausgleich§ 5 — Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs§ 6 — Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl§ 7 — Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe§ 8 — Steuereinnahmen der Gemeinden§ 9 — Einwohnerzahl§ 10 — Bemessung der Zu- und Abschläge

Dritter Abschnitt — Bundesergänzungszuweisungen

§ 11 — Bundesergänzungszuweisungen

Vierter Abschnitt — Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen

§ 12 — Feststellung der Umsatzsteueranteile§ 13 — Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres§ 14 — Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs§ 15 — Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs§ 16 — Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen§ 17 — Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer§ 18 — Berichts- und Auskunftspflichten§ 19 — Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020