Alle Vorschriften: FamFG
§ 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
§ 342 Begriffsbestimmung
§ 341 Örtliche Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen nach § 272.
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§ 341
Örtliche Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen nach
§ 272
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