FernUSG | Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

28 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

§ 1 — Anwendungsbereich

1. Abschnitt — Fernunterrichtsvertrag

§ 2 — Rechte und Pflichten der Vertragschließenden§ 3 — Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags§ 4 — Widerrufsrecht des Teilnehmers§ 5 — Kündigung§ 6 — Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen§ 7 — Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung§ 8 — Umgehungsverbot§ 9 — Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen§ 10 — Ausschluss abweichender Vereinbarungen§ 11

2. Abschnitt — Veranstaltung von Fernunterricht

§ 12 — Zulassung von Fernlehrgängen§ 12a — Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion§ 13 — Zulassung berufsbildender Fernlehrgänge§ 14 — Rücknahme und Widerruf§ 15 — Unentgeltliche berufsbildende Fernlehrgänge§ 16 — Werbung mit Informationsmaterial§ 17 — Vertreter, Berater§ 18 — Ergänzende Fernlehrgänge

3. Abschnitt — Organisation; Auskunftspflicht; Ordnungswidrigkeiten

§ 19 — Zentralstelle; Zulassungsentscheidung§ 20 — Auskunftspflicht§ 21 — Ordnungswidrigkeiten

4. Abschnitt — Übergangsvorschriften; Änderung von Bundesgesetzen; Schlussvorschriften

§ 22§ 23§ 26 — Gerichtsstand§ 27 — Übergangsvorschrift§ 28 — (Inkrafttreten)