(1) 1Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach
§ 35 oder
§ 36 ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen.
2Die Bescheinigung muss
- 1. den Familiennamen und Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers,
- 2. die Bezeichnung des Seminarmodells und
- 3. Angaben über Umfang und Dauer des Seminars
enthalten.
3Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben.