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FeV
FeV | Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
123 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
I. — Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
§ 1 — Grundregel der Zulassung
§ 2 — Eingeschränkte Zulassung
§ 3 — Einschränkung und Entziehung der Zulassung
II. — Führen von Kraftfahrzeugen
1. — Allgemeine Regelungen
§ 4 — Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
§ 5 — Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
§ 6 — Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
§ 6a — Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
§ 6b — Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
§ 6c — Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
2. — Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 7 — Ordentlicher Wohnsitz im Inland
§ 8 — Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
§ 9 — Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
§ 10 — Mindestalter
§ 11 — Eignung
§ 12 — Sehvermögen
§ 13 — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
§ 13a — Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
§ 14 — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
§ 15 — Fahrerlaubnisprüfung
§ 16 — Theoretische Prüfung
§ 17 — Praktische Prüfung
§ 17a — Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
§ 18 — Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
§ 19 — Schulung in Erster Hilfe
§ 20 — Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
3. — Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 21 — Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 22 — Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
§ 22a — Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
§ 23 — Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
§ 24 — Verlängerung von Fahrerlaubnissen
§ 24a — Gültigkeit von Führerscheinen
§ 25 — Ausfertigung des Führerscheins
§ 25a — Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
§ 25b — Ausstellung des Internationalen Führerscheins
4. — Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
§ 26 — Dienstfahrerlaubnis
§ 27 — Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
5. — Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
§ 28 — Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 29 — Ausländische Fahrerlaubnisse
§ 29a — Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas
§ 30 — Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 30a — Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
§ 31 — Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
6. — Fahrerlaubnis auf Probe
§ 32 — Ausnahmen von der Probezeit
§ 33 — Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 34 — Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
§ 35 — Aufbauseminare
§ 36 — Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 37 — Teilnahmebescheinigung
§ 38 — Verkehrspsychologische Beratung
§ 39 — Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis
7. — Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 40 — Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 41 — Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
§ 42 — Fahreignungsseminar
§ 43 — Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
§ 43a — Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
§ 44 — Teilnahmebescheinigung
§ 45 — (weggefallen)
8. — Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
§ 46 — Entziehung, Beschränkung, Auflagen
§ 47 — Verfahrensregelungen
9. — Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
§ 48 — Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
10. — Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
§ 48a — Voraussetzungen
§ 48b — Evaluation
III. — Register
1. — Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
§ 49 — Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
§ 50 — Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
§ 51 — Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 52 — Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 53 — (weggefallen)
§ 54 — Sicherung gegen Missbrauch
§ 55 — Aufzeichnung der Abrufe
§ 56 — Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 57 — Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
§ 58 — Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
2. — Fahreignungsregister
§ 59 — Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
§ 60 — Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 61 — Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
§ 62 — Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes
§ 63 — Vorzeitige Tilgung
§ 64 — Identitätsnachweis
IV. — Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
§ 65 — Ärztliche Gutachter
§ 66 — Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
§ 67 — Sehteststelle
§ 68 — Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
§ 69 — Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
§ 70 — Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
§ 71 — Verkehrspsychologische Beratung
§ 71a — Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten
§ 71b — Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
§ 72 — Begutachtung
V. — Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 73 — Zuständigkeiten
§ 74 — Ausnahmen
§ 75 — Ordnungswidrigkeiten
§ 76 — Übergangsrecht
§ 76a — Besondere Anwendungsbestimmungen
§ 77 — Verweis auf technische Regelwerke
§ 78 — Inkrafttreten