(1) 1Der Betrieb eines Klassifizierungsunternehmens bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde.
2Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Klassifizierungsunternehmen
- 1. die Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 Typ A erfüllt,
- 2. die Gewähr für die notwendige
- a) Unabhängigkeit von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette für Fleisch,
- b) Zuverlässigkeit und
- c) Sachkunde bietet,
- 3. eine Niederlassung oder zustellungsfähige Anschrift im Inland hat und
- 4. eine für die ordnungsgemäße Klassifizierung hinreichende Anzahl zugelassener Klassifizierer beschäftigt.