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Gesetze
GeschGehG
GeschGehG | Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
23 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeines
§ 1 — Anwendungsbereich
§ 2 — Begriffsbestimmungen
§ 3 — Erlaubte Handlungen
§ 4 — Handlungsverbote
§ 5 — Ausnahmen
Abschnitt 2 — Ansprüche bei Rechtsverletzungen
§ 6 — Beseitigung und Unterlassung
§ 7 — Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt
§ 8 — Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht
§ 9 — Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit
§ 10 — Haftung des Rechtsverletzers
§ 11 — Abfindung in Geld
§ 12 — Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 13 — Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
§ 14 — Missbrauchsverbot
Abschnitt 3 — Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen
§ 15 — Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 16 — Geheimhaltung
§ 17 — Ordnungsmittel
§ 18 — Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
§ 19 — Weitere gerichtliche Beschränkungen
§ 20 — Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19
§ 21 — Bekanntmachung des Urteils
§ 22 — Streitwertbegünstigung
Abschnitt 4 — Strafvorschriften
§ 23 — Verletzung von Geschäftsgeheimnissen