GeschGehG | Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

23 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeines

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 3 — Erlaubte Handlungen§ 4 — Handlungsverbote§ 5 — Ausnahmen

Abschnitt 2 — Ansprüche bei Rechtsverletzungen

§ 6 — Beseitigung und Unterlassung§ 7 — Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt§ 8 — Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht§ 9 — Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit§ 10 — Haftung des Rechtsverletzers§ 11 — Abfindung in Geld§ 12 — Haftung des Inhabers eines Unternehmens§ 13 — Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung§ 14 — Missbrauchsverbot

Abschnitt 3 — Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen

§ 15 — Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung§ 16 — Geheimhaltung§ 17 — Ordnungsmittel§ 18 — Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens§ 19 — Weitere gerichtliche Beschränkungen§ 20 — Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19§ 21 — Bekanntmachung des Urteils§ 22 — Streitwertbegünstigung

Abschnitt 4 — Strafvorschriften

§ 23 — Verletzung von Geschäftsgeheimnissen