GewStDV | Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

29 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

- — Zu § 2 des Gesetzes

§ 1 — Stehender Gewerbebetrieb§ 2 — Betriebe der öffentlichen Hand§ 3§ 4 — Aufgabe, Auflösung und Insolvenz§ 5 — Betriebsstätten auf Schiffen§ 6 — Binnen- und Küstenschifffahrtsbetriebe§ 7§ 8 — Zusammenfassung mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe§ 9

- — Zu § 3 des Gesetzes

§ 12a — Kleinere Versicherungsvereine§ 13 — Einnehmer einer staatlichen Lotterie

- — Zu § 4 des Gesetzes

§ 14§ 15 — Hebeberechtigte Gemeinde bei Gewerbebetrieben auf Schiffen und bei Binnen- und Küstenschifffahrtsbetrieben

- — Zu den §§ 7, 8 und 9 des Gesetzes

§ 16 — Gewerbeertrag bei Abwicklung und Insolvenz

- — Zu § 8 des Gesetzes

§ 19 — Schulden bestimmter Unternehmen

- — Zu § 9 des Gesetzes

§ 20 — Grundbesitz§ 21

- — Zu § 11 des Gesetzes

§ 22 — Hausgewerbetreibende und ihnen gleichgestellte Personen

- — Zu § 14a des Gesetzes

§ 25 — Gewerbesteuererklärung

- — Zu § 19 des Gesetzes

§ 29 — Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen§ 30 — Verlegung von Betriebsstätten

- — Zu § 34 des Gesetzes

§ 34 — Kleinbeträge bei Verlegung der Geschäftsleitung

- — Zu § 35a des Gesetzes

§ 35 — Reisegewerbebetriebe

- — Schlussvorschriften

§ 36 — Zeitlicher Anwendungsbereich