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GModG
GModG | Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
131 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeiner Teil
§ 1 — Zweck und Ziel
§ 2 — Anwendungsbereich
§ 3 — Begriffsbestimmungen
§ 4 — Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
§ 5 — Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
§ 6 — Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
§ 6a — Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte
§ 7 — Regeln der Technik
§ 8 — Verantwortliche
§ 9 — Länderregelung
§ 9a — Evaluation
Teil 2 — Anforderungen an zu errichtende Gebäude
Abschnitt 1 — Allgemeiner Teil
§ 10 — Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude
§ 11 — Mindestwärmeschutz
§ 12 — Wärmebrücken
§ 13 — Dichtheit
§ 14 — Sommerlicher Wärmeschutz
Abschnitt 2 — Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden
Unterabschnitt 1 — Wohngebäude
§ 15 — Gesamtenergiebedarf
§ 16 — Baulicher Wärmeschutz
§ 17 — Aneinandergereihte Bebauung
Unterabschnitt 2 — Nichtwohngebäude
§ 18 — Gesamtenergiebedarf
§ 19 — Baulicher Wärmeschutz
Abschnitt 3 — Berechnungsgrundlagen und -verfahren
§ 20 — Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes
§ 21 — Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes
§ 22 — Primärenergiefaktoren
§ 23 — Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 24 — Einfluss von Wärmebrücken
§ 25 — Berechnungsrandbedingungen
§ 26 — Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
§ 27 — Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude
§ 28 — Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
§ 29 — Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
§ 30 — Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
§ 31 — Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
§ 32 — Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
§ 33 — Andere Berechnungsverfahren
Teil 3 — Modernisierung von bestehenden Gebäuden
Abschnitt 1 — Allgemeine Anforderungen an bestehende Gebäude
§ 34 — Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
§ 35 — Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
§ 36 — Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
§ 37 — Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
§ 38 — Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
§ 39 — Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau
Abschnitt 2 — Besondere Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude
§ 40 — (weggefallen)
§ 41 — (weggefallen)
Abschnitt 3 — Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
§ 42 — Grundsatz
§ 42a — Grüngas-/Grünheizölquote
§ 43 — Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird
§ 44 — Einbau einer solarthermischen Anlage
§ 45 — Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse
§ 46 — Einbau einer Stromdirektheizung
§ 47 — (weggefallen)
§ 48 — (weggefallen)
§ 49 — (weggefallen)
§ 50 — (weggefallen)
§ 51 — (weggefallen)
§ 52 — (weggefallen)
§ 53 — (weggefallen)
§ 54 — (weggefallen)
§ 55 — (weggefallen)
Teil 4 — Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 1 — Gebäudeautomation
§ 56 — Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung
Abschnitt 2 — Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen
Unterabschnitt 1 — Veränderungsverbot
§ 57 — Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
Unterabschnitt 2 — Betreiberpflichten
§ 58 — Betriebsbereitschaft
§ 59 — Sachgerechte Bedienung
§ 60 — Wartung und Instandhaltung
§ 60a — Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen
§ 60b — Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
§ 60c — Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Abschnitt 3 — Einbau und Ersatz
Unterabschnitt 1 — Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
§ 61 — Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
§ 62 — Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
§ 63 — Raumweise Regelung der Raumtemperatur
§ 64 — Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
Unterabschnitt 2 — Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
§ 65 — Begrenzung der elektrischen Leistung
§ 66 — Regelung der Be- und Entfeuchtung
§ 67 — Regelung der Volumenströme
§ 68 — Wärmerückgewinnung
Unterabschnitt 3 — Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
§ 69 — Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
§ 70 — Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
§ 71 — (weggefallen)
§ 72 — (weggefallen)
§ 73 — (weggefallen)
Abschnitt 4 — Energetische Inspektion von Klimaanlagen
§ 74 — Betreiberpflicht
§ 75 — Durchführung und Umfang der Inspektion
§ 76 — Zeitpunkt der Inspektion
§ 77 — Fachkunde des Inspektionspersonals
§ 78 — Inspektionsbericht; Registriernummern
Teil 5 — Energieausweise
§ 79 — Grundsätze des Energieausweises
§ 80 — Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 81 — Energiebedarfsausweis
§ 82 — Energieverbrauchsausweis
§ 83 — Ermittlung und Bereitstellung von Daten
§ 84 — Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 85 — Angaben im Energieausweis
§ 86 — Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
§ 87 — Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
§ 88 — Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
Teil 6 — Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen
§ 89 — Fördermittel
§ 90 — Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 91 — Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude
Teil 7 — Vollzug
§ 92 — Erfüllungserklärung
§ 93 — Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
§ 94 — Verordnungsermächtigung
§ 95 — Behördliche Befugnisse
§ 96 — Private Nachweise
§ 97 — Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
§ 98 — Registriernummer
§ 99 — Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 100 — Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
§ 101 — Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder
§ 102 — Befreiungen
§ 103 — Innovationsklausel
Teil 8 — Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang
§ 104 — Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
§ 105 — Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
§ 106 — Gemischt genutzte Gebäude
§ 107 — Wärmeversorgung im Quartier
§ 108 — Bußgeldvorschriften
§ 109 — Anschluss- und Benutzungszwang
Teil 9 — Übergangsvorschriften
§ 110 — Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 111 — Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 112 — Übergangsvorschriften für Energieausweise
§ 113 — Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
§ 114 — Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
§ anlage:BJNR172810020BJNE011701119 — (zu § 15 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
§ anlage:BJNR172810020BJNE011800000 — (zu § 18 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
§ anlage:BJNR172810020BJNE011900000 — (zu § 19)Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)
§ anlage:BJNR172810020BJNE012000000 — (zu § 22 Absatz 1)Primärenergiefaktoren
§ anlage:BJNR172810020BJNE012101119 — (zu § 31 Absatz 1)Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
§ anlage:BJNR172810020BJNE012200000 — (zu § 32 Absatz 3)Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
§ anlage:BJNR172810020BJNE012301119 — (zu § 36)Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
§ anlage:BJNR172810020BJNE012401128 — (zu den §§ 69 und 70)Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
§ anlage:BJNR172810020BJNE012501119 — (zu § 85 Absatz 6)Umrechnung in Treibhausgasemissionen
§ anlage:BJNR172810020BJNE012600000 — (zu § 86)Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
§ anlage:BJNR172810020BJNE012700000 — (zu § 88 Absatz 2 Nummer 2)Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen