Alle Vorschriften: HGrG
§ 40 Haushaltsabschluß
§ 42 Aufgaben des Rechnungshofes
§ 41 Abschlußbericht
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.
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§ 41
Abschlußbericht
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.