HGrG | Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
69 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil I — Vorschriften für die Gesetzgebung des
Bundes und der Länder
§
1 — Gesetzgebungsauftrag§
1a — HaushaltswirtschaftAbschnitt I — Allgemeine Vorschriften zum
Haushaltsplan
§
2 — Bedeutung des Haushaltsplans§
3 — Wirkungen des Haushaltsplans§
4 — Haushaltsjahr§
5 — Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen§
6 — Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung§
6a — Budgetierung§
7 — Grundsatz der Gesamtdeckung§
7a — Grundsätze der staatlichen Doppik§
7b — Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des BundesAbschnitt II — Aufstellung des Haushaltsplans
§
8 — Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip§
9 — Geltungsdauer der Haushaltspläne§
10 — Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan§
11 — Übersichten zum Haushaltsplan§
12 — Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen§
13 — Kreditermächtigungen§
14 — Zuwendungen§
15 — Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit§
16 — Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben§
17 — Fehlbetrag§
18 — Betriebe, SondervermögenAbschnitt III — Ausführung des Haushaltsplans
§
19 — Bewirtschaftung der Ansätze des Haushaltsplans§
20 — Bruttonachweis, Einzelnachweis§
21 — (weggefallen)§
22 — Verpflichtungsermächtigungen§
23 — Gewährleistungen, Kreditzusagen§
24 — Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung§
25 — Haushaltswirtschaftliche Sperre§
26 — Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen§
27 — Sachliche und zeitliche Bindung§
28 — Personalwirtschaftliche Grundsätze§
29 — Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben§
30 — Öffentliche Aufträge§
31 — Änderung von Verträgen, Veränderung von AnsprüchenAbschnitt IV — Zahlungen, Buchführung und
Rechnungslegung
§
32 — Zahlungen§
33 — Buchführung, Belegpflicht§
33a — (weggefallen)§
34 — Buchung nach Haushaltsjahren§
35 — Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung§
36 — Abschluß der Bücher§
37 — Rechnungslegung§
38 — Gliederung der Haushaltsrechnung§
39 — Kassenmäßiger Abschluß§
40 — Haushaltsabschluß§
41 — AbschlußberichtAbschnitt V — Prüfung und Entlastung
§
42 — Aufgaben des Rechnungshofes§
43 — Prüfung bei Stellen außerhalb der Verwaltung§
44 — Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen§
45 — Gemeinsame Prüfung§
46 — Ergebnis der Prüfung§
47 — Entlastung, Rechnung des RechnungshofesAbschnitt VI — Sondervermögen des Bundes oder
des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare
juristische Personen des öffentlichen Rechts
§
48 — GrundsatzTeil II — Vorschriften, die einheitlich und
unmittelbar gelten
§
49 — Grundsatz§
49a — Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens§
49b — Finanzstatistische Berichtspflichten§
50 — Verfahren bei der Finanzplanung§
51 — Koordinierende Beratung der Grundannahmen der Haushalts- und Finanzplanungen; Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion§
51a — (weggefallen)§
52 — Auskunftspflicht§
53 — Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen§
54 — Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde§
55 — Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts§
56 — Rechte der Rechnungsprüfungsbehörde, gegenseitige Unterrichtung§
57 — Bundeskassen, LandeskassenTeil III — Übergangs- und Schlußbestimmungen
§
58 — Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse, Zuständigkeitsregelungen§
59 — (weggefallen)§
60 — Inkrafttreten