§ 8 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip
Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu …
(3) Die Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben aus Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren im Haushaltsplan des Bundes erfolgt in periodengerechter Aufteilung entsprechend § 7b.