Alle Vorschriften: IfSG
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§ 76 Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 75 Abs. 1 oder 3 bezieht, können eingezogen werden.
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§ 76
Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach
§ 75 Abs. 1 oder 3
bezieht, können eingezogen werden.