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Gesetze
IntGüRVG
IntGüRVG | Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz
32 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
§ 1 — Anwendungsbereich
§ 2 — Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Abschnitt 2 — Bürgerliche Streitigkeiten
§ 3 — Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung
Abschnitt 3 — Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
Unterabschnitt 1 — Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
§ 4 — Zuständigkeit; Rechtsverordnung
§ 5 — Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung
§ 6 — Verfahren
§ 7 — Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 8 — Entscheidung
§ 9 — Vollstreckungsklausel
§ 10 — Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2 — Beschwerde; Rechtsbeschwerde
§ 11 — Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
§ 12 — Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 13 — Rechtsbeschwerde
§ 14 — Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3 — Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 15 — Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung
§ 16 — Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 17 — Versteigerung beweglicher Sachen
§ 18 — Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 19 — Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 20 — Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4 — Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 21 — Verfahren
§ 22 — Kostenentscheidung
Unterabschnitt 5 — Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
§ 23 — Vollstreckungsabwehrklage
§ 24 — Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels
§ 25 — Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung
§ 26 — Schadensersatzpflicht des Gläubigers
Unterabschnitt 6 — Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
§ 27 — Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 28 — Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland
§ 29 — Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 30 — Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 4 — Authentizität von Urkunden
§ 31 — Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
§ 32 — Aussetzung des inländischen Verfahrens