Alle Vorschriften: JGG
§ 115 (weggefallen)
§ range:117-120 (weggefallen)
§ 116 Zeitlicher Geltungsbereich
Das Gesetz wird auch auf Verfehlungen angewendet, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind.
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§ 116
Zeitlicher Geltungsbereich
Das Gesetz wird auch auf Verfehlungen angewendet, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind.