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Gesetze
JGG
JGG | Jugendgerichtsgesetz
147 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Anwendungsbereich
§ 1 — Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
§ 2 — Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
Zweiter Teil — Jugendliche
Erstes Hauptstück — Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 3 — Verantwortlichkeit
§ 4 — Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
§ 5 — Die Folgen der Jugendstraftat
§ 6 — Nebenfolgen
§ 7 — Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 8 — Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
Zweiter Abschnitt — Erziehungsmaßregeln
§ 9 — Arten
§ 10 — Weisungen
§ 11 — Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen;Folgen der Zuwiderhandlung
§ 12 — Hilfe zur Erziehung
Dritter Abschnitt — Zuchtmittel
§ 13 — Arten und Anwendung
§ 14 — Verwarnung
§ 15 — Auflagen
§ 16 — Jugendarrest
§ 16a — Jugendarrest neben Jugendstrafe
Vierter Abschnitt — Die Jugendstrafe
§ 17 — Form und Voraussetzungen
§ 18 — Dauer der Jugendstrafe
§ 19
Fünfter Abschnitt — Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
§ 20
§ 21 — Strafaussetzung
§ 22 — Bewährungszeit
§ 23 — Weisungen und Auflagen
§ 24 — Bewährungshilfe
§ 25 — Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
§ 26 — Widerruf der Strafaussetzung
§ 26a — Erlaß der Jugendstrafe
Sechster Abschnitt — Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
§ 27 — Voraussetzungen
§ 28 — Bewährungszeit
§ 29 — Bewährungshilfe
§ 30 — Verhängung der Jugendstrafe;Tilgung des Schuldspruchs
Siebenter Abschnitt — Mehrere Straftaten
§ 31 — Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
§ 32 — Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
Zweites Hauptstück — Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
Erster Abschnitt — Jugendgerichtsverfassung
§ 33 — Jugendgerichte
§ 33a — Besetzung des Jugendschöffengerichts
§ 33b — Besetzung der Jugendkammer
§ 34 — Aufgaben des Jugendrichters
§ 35 — Jugendschöffen
§ 36 — Jugendstaatsanwalt
§ 37 — Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
§ 37a — Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien
§ 38 — Jugendgerichtshilfe
Zweiter Abschnitt — Zuständigkeit
§ 39 — Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
§ 40 — Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
§ 41 — Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
§ 42 — Örtliche Zuständigkeit
Dritter Abschnitt — Jugendstrafverfahren
Erster Unterabschnitt — Das Vorverfahren
§ 43 — Umfang der Ermittlungen
§ 44 — Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe
§ 45 — Absehen von der Verfolgung
§ 46 — Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
§ 46a — Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
Zweiter Unterabschnitt — Das Hauptverfahren
§ 47 — Einstellung des Verfahrens durch den Richter
§ 47a — Vorrang der Jugendgerichte
§ 48 — Nichtöffentlichkeit
§ 49
§ 50 — Anwesenheit in der Hauptverhandlung
§ 51 — Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
§ 51a — Neubeginn der Hauptverhandlung
§ 52 — Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
§ 52a — Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
§ 53 — Überweisung an das Familiengericht
§ 54 — Urteilsgründe
Dritter Unterabschnitt — Rechtsmittelverfahren
§ 55 — Anfechtung von Entscheidungen
§ 56 — Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
Vierter Unterabschnitt — Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
§ 57 — Entscheidung über die Aussetzung
§ 58 — Weitere Entscheidungen
§ 59 — Anfechtung
§ 60 — Bewährungsplan
§ 61 — Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
§ 61a — Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
§ 61b — Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
Fünfter Unterabschnitt — Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
§ 62 — Entscheidungen
§ 63 — Anfechtung
§ 64 — Bewährungsplan
Sechster Unterabschnitt — Ergänzende Entscheidungen
§ 65 — Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
§ 66 — Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
Siebenter Unterabschnitt — Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§ 67 — Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 67a — Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 68 — Notwendige Verteidigung
§ 68a — Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 68b — Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 69 — Beistand
§ 70 — Mitteilungen an amtliche Stellen
§ 70a — Unterrichtung des Jugendlichen
§ 70b — Belehrungen
§ 70c — Vernehmung des Beschuldigten
§ 71 — Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
§ 72 — Untersuchungshaft
§ 72a — Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
§ 72b — Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
§ 73 — Unterbringung zur Beobachtung
§ 74 — Kosten und Auslagen
Achter Unterabschnitt — Vereinfachtes Jugendverfahren
§ 75
§ 76 — Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens
§ 77 — Ablehnung des Antrags
§ 78 — Verfahren und Entscheidung
Neunter Unterabschnitt — Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
§ 79 — Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
§ 80 — Privatklage und Nebenklage
§ 81 — Adhäsionsverfahren
Zehnter Unterabschnitt — Anordnung der Sicherungsverwahrung
§ 81a — Verfahren und Entscheidung
Drittes Hauptstück — Vollstreckung und Vollzug
Erster Abschnitt — Vollstreckung
Erster Unterabschnitt — Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
§ 82 — Vollstreckungsleiter
§ 83 — Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
§ 84 — Örtliche Zuständigkeit
§ 85 — Abgabe und Übergang der Vollstreckung
Zweiter Unterabschnitt — Jugendarrest
§ 86 — Umwandlung des Freizeitarrestes
§ 87 — Vollstreckung des Jugendarrestes
Dritter Unterabschnitt — Jugendstrafe
§ 88 — Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
§ 89 — Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 89a — Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
§ 89b — Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
Vierter Unterabschnitt — Untersuchungshaft
§ 89c — Vollstreckung der Untersuchungshaft
Zweiter Abschnitt — Vollzug
§ 90 — Jugendarrest
§ 91 — (weggefallen)
§ 92 — Rechtsbehelfe im Vollzug
§ 93 — Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
§ 93a — Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Viertes Hauptstück — Beseitigung des Strafmakels
§ 97 — Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
§ 98 — Verfahren
§ 99 — Entscheidung
§ 100 — Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes
§ 101 — Widerruf
Fünftes Hauptstück — Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 102 — Zuständigkeit
§ 103 — Verbindung mehrerer Strafsachen
§ 104 — Verfahren gegen Jugendliche
Dritter Teil — Heranwachsende
Erster Abschnitt — Anwendung des sachlichen Strafrechts
§ 105 — Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
§ 106 — Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
Zweiter Abschnitt — Gerichtsverfassung und Verfahren
§ 107 — Gerichtsverfassung
§ 108 — Zuständigkeit
§ 109 — Verfahren
Dritter Abschnitt — Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
§ 110 — Vollstreckung und Vollzug
§ 111 — Beseitigung des Strafmakels
Vierter Abschnitt — Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 112 — Entsprechende Anwendung
Vierter Teil — Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
§ 112a — Anwendung des Jugendstrafrechts
§ 112b — (weggefallen)
§ 112c — Vollstreckung
§ 112d — Anhörung des Disziplinarvorgesetzten
§ 112e — Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Fünfter Teil — Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 113 — Bewährungshelfer
§ 114 — Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
§ 115 — (weggefallen)
§ 116 — Zeitlicher Geltungsbereich
§ 121 — Übergangsvorschrift
§ 125 — Inkrafttreten