Lawbase Gesetze KWG KWG | Gesetz über das Kreditwesen 244 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften 1. — Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen §
1 — Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung §
1a — Geltung der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute §
1b — Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen §
2 — Ausnahmen §
2a — Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören §
2b — Rechtsform §
2c — Inhaber bedeutender Beteiligungen §
2d — Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften §
2e — Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften §
2f — Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften; Verordnungsermächtigung §
2g — Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung §
2h — Erwerb einer wesentlichen Beteiligung §
2i — Verschmelzungen und Spaltungen §
3 — Verbotene Geschäfte §
4 — Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 2. — Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht §
5 — Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung §
6 — Aufgaben §
6a — Besondere Aufgaben §
6b — Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung §
6c — Zusätzliche Eigenmittelanforderungen §
6d — Eigenmittelempfehlung §
7 — Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank §
7a — Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission §
7b — Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung §
7c — (weggefallen) §
7d — Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken §
8 — Zusammenarbeit mit anderen Stellen §
8a — Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis §
8b — Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis §
8c — Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute §
8d — (weggefallen) §
8e — Aufsichtskollegien §
8f — Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen §
8g — Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören §
8h — Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden §
9 — Verschwiegenheitspflicht Zweiter Abschnitt — Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften 1. — Eigenmittel und Liquidität §
10 — Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung §
10a — Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung §
10b — Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung §
10c — Kapitalerhaltungspuffer §
10d — Antizyklischer Kapitalpuffer §
10e — Kapitalpuffer für systemische Risiken §
10f — Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute §
10g — Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute §
10h — Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute §
10i — Kombinierte Kapitalpufferanforderung §
10j — Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote §
11 — Liquidität; Verordnungsermächtigung §
12 — Potentiell systemrelevante Institute §
12a — Begründung von Unternehmensbeziehungen 2. — Kreditgeschäft §
13 — Großkredite; Verordnungsermächtigung §
range-list:13a-13b — (weggefallen) §
13c — Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften §
13d — (weggefallen) §
14 — Millionenkredite §
15 — Organtransaktionen §
16 §
17 — Haftungsbestimmung §
18 — Kreditunterlagen §
18a — Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung §
19 — Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18 §
20 — Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14 §
range:20a-20c — (weggefallen) §
21 — Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18 §
22 — Verordnungsermächtigung für Millionenkredite 2a. — Refinanzierungsregister §
22a — Registerführendes Unternehmen §
22b — Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte §
22c — Refinanzierungsmittler §
22d — Refinanzierungsregister; Verordnungsermächtigung §
22e — Bestellung des Verwalters §
22f — Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt §
22g — Aufgaben des Verwalters §
22h — Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen §
22i — Vergütung des Verwalters §
22j — Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister §
22k — Beendigung und Übertragung der Registerführung §
22l — Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens §
22m — Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters §
22n — Aufgaben und Rechtsstellung des Sachwalters §
22o — Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr 3. — Kundenrechte §
22p — (weggefallen) 4. — Werbung und Hinweispflichten der Institute §
23 — Werbung §
23a — Sicherungseinrichtung 5. — Besondere Pflichten §
24 — Anzeigen; Verordnungsermächtigung §
24a — Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums §
24b — Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen §
24c — Automatisierter Abruf von Kontoinformationen §
25 — Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung §
25a — Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung §
25b — Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung §
25c — Geschäftsleiter §
25d — Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan §
25e — Anforderungen bei Inhabern von Schlüsselfunktionen und vertraglich gebundenen Vermittlern §
25f — Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung 5a. — Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute §
25g — Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr §
25h — Interne Sicherungsmaßnahmen §
25i — Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld §
25j — Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung §
25k — Verstärkte Sorgfaltspflichten §
25l — Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften §
25m — Verbotene Geschäfte 5b. — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen §
26 — Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten 5c. — Offenlegung §
26a — Offenlegung durch die Institute 5d. — Besondere Pflichten bei qualifizierter Kryptoverwahrung §
26b — Vermögenstrennung 5e. — Besondere Pflichten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken §
26c — ESG-Risiken im Risikomanagement §
26d — ESG-Risikoplan 6. — Prüfung und Prüferbestellung §
27 §
28 — Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen §
29 — Besondere Pflichten des Prüfers §
30 — Bestimmung von Prüfungsinhalten 7. — Befreiungen §
31 — Befreiungen; Verordnungsermächtigung Dritter Abschnitt — Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute 1. — Zulassung zum Geschäftsbetrieb §
32 — Erlaubnis §
33 — Versagung der Erlaubnis §
33a — Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union §
33b — Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums §
34 — Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall §
35 — Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis §
36 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans §
36a — Tätigkeitsverbot für natürliche Personen §
37 — Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte §
38 — Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung 2. — Bezeichnungsschutz §
39 — Bezeichnungen "Bank" und "Bankier" §
40 — Bezeichnung "Sparkasse" §
41 — Ausnahmen §
42 — Entscheidung der Bundesanstalt §
43 — Registervorschriften 3. — Auskünfte und Prüfungen §
44 — Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen §
44a — Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen §
44b — Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen §
44c — Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen 4. — Maßnahmen in besonderen Fällen §
45 — Maßnahmen zur Sicherstellung einer dauerhaften Erfüllung der regulatorischen Anforderungen §
45a — Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften §
45b — Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln §
45c — Sonderbeauftragter §
46 — Maßnahmen bei Gefahr §
46a — Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings §
46b — Insolvenzantrag §
46c — Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen §
46d — Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen §
46e — Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums §
46f — Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge §
46g — Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs §
46h — Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs §
46i — Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung §
47 — Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 §
47a — Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554 §
48 — Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402 4a. — Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems §
range:48a-48s — (weggefallen) §
48a — Maßnahmen bei Risiko einer übermäßigen Konzentration von Risikopositionen gegenüber einer zentralen Gegenpartei §
48t — Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken §
48u — Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung 5. — Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten §
49 — Sofortige Vollziehbarkeit §
50 — Periodische Zwangsgelder §
51 — Umlage und Kosten Vierter Abschnitt — Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung §
51a — Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung §
51b — Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung §
51c — Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung Fünfter Abschnitt — Sondervorschriften §
52 — Sonderaufsicht §
52a — Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten §
53 — Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland; Verordnungsermächtigung §
53a — Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland §
53b — Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums §
53c — Besondere Anforderungen an CRD-Drittstaatenzweigstellen §
53ca — Einstufung von CRD-Drittstaatenzweigstellen in Risikoklassen §
53cb — Qualifizierte CRD-Drittstaatenzweigstellen §
53cc — Voraussetzungen der Erlaubniserteilung §
53cd — Versagungs-, Erlöschens- und Aufhebungsgründe §
53ce — Kapitalausstattung §
53cf — Liquiditätsanforderungen §
53cg — Interne Unternehmensführung und Risikomanagement §
53ch — Buchungs- und Rechnungslegungsvorschriften §
53ci — Verpflichtung zur Gründung eines Tochterunternehmens §
53cj — Bewertung der Systemrelevanz §
53ck — Meldepflichten §
53cl — Häufigkeit der Meldung §
53cm — Aufsichtliches Prüfungsprogramm §
53cn — Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung §
53co — Aufsichtsmaßnahmen §
53cp — Zusammenarbeit und Aufsichtskollegien §
53cq — Meldung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde §
53d — Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat Sechster Abschnitt — Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer 1. — Zentrale Gegenparteien §
53e — Inhaber bedeutender Beteiligungen §
53f — Aufsichtskollegien §
53g — Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien §
53h — Liquidität §
53i — Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 §
53j — Anzeigen; Verordnungsermächtigung §
53k — Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen §
53l — Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln §
53m — Inhalt des Zulassungsantrags; Anforderung von Unterlagen; Verzicht auf die Anhörung §
53n — Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei 2. — Zentralverwahrer §
53o — Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht §
53p — Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 §
53q — Eigentumsrechte an Zentralverwahrern Abschnitt 6a — DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858 §
53r — Zuständigkeit §
53s — Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 32 §
53t — DLT-Abwicklungssysteme und DLT-Handels- und Abwicklungssysteme §
53u — Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858 §
53v — Betreiber organisierter Märkte Siebenter Abschnitt — Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften §
54 — Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis §
54a — Strafvorschriften §
55 — Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung §
55a — Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite §
55b — Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite §
56 — Bußgeldvorschriften §
57 — Bußgeldvorschriften §
58 — (weggefallen) §
59 — Geldbußen gegen Unternehmen §
60 — Zuständige Verwaltungsbehörde §
60a — Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen §
60b — Bekanntmachung von Maßnahmen §
60c — Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011, die Verordnung (EU) 2017/2402 oder die Verordnung (EU) 2022/2554 §
60d — Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen Achter Abschnitt — Übergangs- und Schlußvorschriften §
61 — Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute §
62 — Überleitungsbestimmungen §
63 §
63a — Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet §
64 — Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost §
64a — Übergangsvorschrift zum Risikoreduzierungsgesetz §
64b — Übergangsvorschrift zu § 24 Absatz 1d §
64c — Übergangsvorschriften zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz §
64d — (weggefallen) §
64e — Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen §
64f — Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz §
64g — Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz §
64h — Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie §
64i — Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz §
64j — Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009 §
64k — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie §
64l — Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung §
64m — Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz §
64n — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts §
64o — Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz §
64p — Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz §
64q — Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz §
64r — Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz §
range:64s-64u — (weggefallen) §
64v — Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz §
64w — (weggefallen) §
64x — Übergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz §
64y — (weggefallen) §
65 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren §
65a — Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz §
anlage:BJNR008810961BJNE030101128 — Informationsbogen für den Einleger