LadSchlG | Gesetz über den Ladenschluss

30 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Begriffsbestimmungen

§ 1 — Verkaufsstellen§ 2 — Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt — Ladenschlusszeiten

§ 3 — Allgemeine Ladenschlusszeiten§ 4 — Apotheken§ 5 — Zeitungen und Zeitschriften§ 6 — Tankstellen§ 7§ 8 — Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen§ 9 — Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen§ 10 — Kur- und Erholungsorte§ 11 — Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen§ 12 — Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen§ 13§ 14 — Weitere Verkaufssonntage§ 15 — Sonntagsverkauf am 24. Dezember§ 16

Dritter Abschnitt — Besonderer Schutz der Arbeitnehmer

§ 17 — Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Vierter Abschnitt — Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr

§ 19 — Marktverkehr§ 20 — Sonstiges gewerbliches Feilhalten

Fünfter Abschnitt — Durchführung des Gesetzes

§ 21 — Auslage des Gesetzes, Verzeichnisse§ 22 — Aufsicht und Auskunft§ 23 — Ausnahmen im öffentlichen Interesse

Sechster Abschnitt — Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 24 — Ordnungswidrigkeiten§ 25 — Straftaten§ 26

Siebenter Abschnitt — Schlussbestimmungen

§ 27 — Vorbehalt für die Landesgesetzgebung§ 28 — Bestimmung der zuständigen Behörden§ 31