MüG | Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten

23 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 3 — Fernabsatz

Abschnitt 2 — Zuständigkeiten und Befugnisse

§ 4 — Zuständigkeiten und Zusammenarbeit§ 5 — Verpflichtung zur Zusammenarbeit§ 6 — Marktüberwachungsstrategien§ 7 — Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden§ 8 — Marktüberwachungsmaßnahmen§ 9 — Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen§ 10 — Verfahrensrechte und -pflichten der Wirtschaftsakteure§ 11 — Erhebung von Gebühren und Auslagen

Abschnitt 3 — Koordinierte Durchsetzung und Zusammenarbeit

§ 12 — Deutsches Marktüberwachungsforum§ 13 — Zusammensetzung und Funktionsweise des Deutschen Marktüberwachungsforums§ 14 — Zentrale Verbindungsstelle§ 15 — Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle§ 16 — Datenübermittlung an das Informations- und Kommunikationssystem (ICSMS)

Abschnitt 4 — Informations- und Meldeverfahren

§ 17 — Unterstützungsverpflichtung, Meldeverfahren§ 18 — Gemeinschaftliches System zum raschen Austausch von Informationen (RAPEX) gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit§ 19 — Veröffentlichung von Informationen§ 20 — Informationen für Wirtschaftsakteure

Abschnitt 5 — Sanktionen; Übergangsvorschriften

§ 21 — Bußgeldvorschriften§ 22 — Strafvorschriften§ 23 — Übergangsvorschriften