Alle Vorschriften: MarkenG
§ 30 Lizenzen
§ 32 Erfordernisse der Anmeldung
§ 31 Angemeldete Marken
Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.
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§ 31
Angemeldete Marken
Die
§§ 27 bis 30
gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.