Alle Vorschriften: MarkenG
§ 64 Erinnerung
§ 65 Rechtsverordnungsermächtigung
§ 64a Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.
lawbase
§ 64a
Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gilt für die Kosten das
Patentkostengesetz
.