MuSchEltZV | Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes

11 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Mutterschutz

§ 1 — Allgemeines§ 2 — Anwendung des Mutterschutzgesetzes§ 3 — Besoldung bei Beschäftigungsverbot, Untersuchungen und Stillen§ 4 — Entlassung während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt und nach der Entbindung§ 5 — Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit

Abschnitt 2 — Elternzeit

§ 6 — Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes§ 7 — Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit§ 8 — Entlassung während der Elternzeit§ 9 — Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen§ 10 — Sonderregelung für Richterinnen und Richter im Bundesdienst

Abschnitt 3 — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 11 — Übergangsvorschrift