PatV | Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

27 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeines

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — DIN-Normen, Einheiten im Messwesen, Symbole und Zeichen

Abschnitt 2 — Patentanmeldungen; Patentverfahren

§ 3 — Form der Einreichung§ 4 — Anmeldung zur Erteilung eines Patents§ 5 — Anmeldungsunterlagen§ 6 — Formerfordernisse der Anmeldung§ 7 — Benennung des Erfinders§ 8 — Nichtnennung des Erfinders; Änderungen der Erfindernennung§ 9 — Patentansprüche§ 10 — Beschreibung§ 11 — Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzen; Sequenzprotokolle§ 11a — Einreichung des Sequenzprotokolls als elektronisches Dokument; sprachbezogene Anforderungen an Sequenzprotokolle§ 11b — Geänderte und nachgereichte Sequenzprotokolle§ 12 — Zeichnungen§ 13 — Zusammenfassung§ 14 — Fremdsprachige Dokumente

Abschnitt 3 — Sonstige Formerfordernisse

§ 15 — Nachgereichte Anmeldungsunterlagen; Änderung von Anmeldungsunterlagen§ 16 — Modelle und Proben§ 17 — Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften§ 18

Abschnitt 4 — Ergänzende Schutzzertifikate

§ 19 — Form der Einreichung§ 20 — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel§ 21 — Ergänzende Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel

Abschnitt 5 — Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 22 — Übergangsregelung§ 23 — Inkrafttreten; Außerkrafttreten