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RVG
RVG | Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
81 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Geltungsbereich
§ 2 — Höhe der Vergütung
§ 3 — Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 3a — Vergütungsvereinbarung
§ 4 — Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung
§ 4a — Erfolgshonorar
§ 4b — Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
§ 5 — Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 6 — Mehrere Rechtsanwälte
§ 7 — Mehrere Auftraggeber
§ 8 — Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
§ 9 — Vorschuss
§ 10 — Berechnung
§ 11 — Festsetzung der Vergütung
§ 12 — Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe
§ 12a — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 12b — Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 12c — Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2 — Gebührenvorschriften
§ 13 — Wertgebühren
§ 14 — Rahmengebühren
§ 15 — Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 15a — Anrechnung einer Gebühr
Abschnitt 3 — Angelegenheit
§ 16 — Dieselbe Angelegenheit
§ 17 — Verschiedene Angelegenheiten
§ 18 — Besondere Angelegenheiten
§ 19 — Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
§ 20 — Verweisung, Abgabe
§ 21 — Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
Abschnitt 4 — Gegenstandswert
§ 22 — Grundsatz
§ 23 — Allgemeine Wertvorschrift
§ 23a — Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
§ 23b — Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
§ 24 — Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
§ 25 — Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
§ 26 — Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
§ 27 — Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
§ 28 — Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
§ 29 — Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 29a — Gegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
§ 30 — Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz
§ 31 — Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
§ 31a — Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
§ 31b — Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
§ 32 — Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 33 — Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
Abschnitt 5 — Außergerichtliche Beratung und Vertretung
§ 34 — Beratung, Gutachten und Mediation
§ 35 — Hilfeleistung in Steuersachen
§ 36 — Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
Abschnitt 6 — Gerichtliche Verfahren
§ 37 — Verfahren vor den Verfassungsgerichten
§ 38 — Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
§ 38a — Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
§ 39 — Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt
§ 40 — Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
§ 41 — Besonderer Vertreter
§ 41a — Vertreter des Musterklägers
Abschnitt 7 — Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
§ 42 — Feststellung einer Pauschgebühr
§ 43 — Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
Abschnitt 8 — Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
§ 44 — Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
§ 45 — Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 46 — Auslagen und Aufwendungen
§ 47 — Vorschuss
§ 48 — Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
§ 49 — Wertgebühren aus der Staatskasse
§ 50 — Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
§ 51 — Festsetzung einer Pauschgebühr
§ 52 — Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
§ 53 — Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
§ 53a — Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
§ 54 — Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 55 — Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
§ 56 — Erinnerung und Beschwerde
§ 57 — Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
§ 58 — Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
§ 59 — Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
§ 59a — Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
Abschnitt 9 — Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 59b — Bekanntmachung von Neufassungen
§ 60 — Übergangsvorschrift
§ 61 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
§ 62 — Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz