SGB 10 | Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
135 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erstes Kapitel — Verwaltungsverfahren
Erster Abschnitt — Anwendungsbereich, Zuständigkeit,
Amtshilfe
§
1 — Anwendungsbereich§
2 — Örtliche Zuständigkeit§
3 — Amtshilfepflicht§
4 — Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe§
5 — Auswahl der Behörde§
6 — Durchführung der Amtshilfe§
7 — Kosten der AmtshilfeZweiter Abschnitt — Allgemeine Vorschriften über
das Verwaltungsverfahren
Erster Titel — Verfahrensgrundsätze
§
8 — Begriff des Verwaltungsverfahrens§
9 — Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens§
10 — Beteiligungsfähigkeit§
11 — Vornahme von Verfahrenshandlungen§
12 — Beteiligte§
13 — Bevollmächtigte und Beistände§
14 — Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten§
15 — Bestellung eines Vertreters von Amts wegen§
16 — Ausgeschlossene Personen§
17 — Besorgnis der Befangenheit§
18 — Beginn des Verfahrens§
19 — Amtssprache§
20 — Untersuchungsgrundsatz§
21 — Beweismittel§
22 — Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht§
23 — Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt§
24 — Anhörung Beteiligter§
25 — Akteneinsicht durch BeteiligteZweiter Titel — Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
§
26 — Fristen und Termine§
27 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§
28 — Wiederholte AntragstellungDritter Titel — Amtliche Beglaubigung
§
29 — Beglaubigung von Dokumenten§
30 — Beglaubigung von UnterschriftenDritter Abschnitt — Verwaltungsakt
Erster Titel — Zustandekommen des Verwaltungsaktes
§
31 — Begriff des Verwaltungsaktes§
31a — Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes§
32 — Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt§
33 — Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes§
34 — Zusicherung§
35 — Begründung des Verwaltungsaktes§
36 — Rechtsbehelfsbelehrung§
37 — Bekanntgabe des Verwaltungsaktes§
38 — Offenbare Unrichtigkeiten im VerwaltungsaktZweiter Titel — Bestandskraft des
Verwaltungsaktes
§
39 — Wirksamkeit des Verwaltungsaktes§
40 — Nichtigkeit des Verwaltungsaktes§
41 — Heilung von Verfahrens- und Formfehlern§
42 — Folgen von Verfahrens- und Formfehlern§
43 — Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes§
44 — Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes§
45 — Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes§
46 — Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes§
47 — Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes§
48 — Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse§
49 — Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren§
50 — Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen§
51 — Rückgabe von Urkunden und SachenDritter Titel — Verjährungsrechtliche Wirkungen
des Verwaltungsaktes
§
52 — Hemmung der Verjährung durch VerwaltungsaktVierter Abschnitt — Öffentlich-rechtlicher Vertrag
§
53 — Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§
54 — Vergleichsvertrag§
55 — Austauschvertrag§
56 — Schriftform§
57 — Zustimmung von Dritten und Behörden§
58 — Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages§
59 — Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen§
60 — Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung§
61 — Ergänzende Anwendung von VorschriftenFünfter Abschnitt — Rechtsbehelfsverfahren
§
62 — Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte§
63 — Erstattung von Kosten im VorverfahrenSechster Abschnitt — Kosten, Zustellung und
Vollstreckung
§
64 — Kostenfreiheit§
65 — Zustellung§
66 — VollstreckungZweites Kapitel — Schutz der Sozialdaten
Erster Abschnitt — Begriffsbestimmungen
§
67 — BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt — Verarbeitung von Sozialdaten
§
67a — Erhebung von Sozialdaten§
67b — Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten§
67c — Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken§
67d — Übermittlungsgrundsätze§
67e — Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung§
67f — Erhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung§
68 — Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr§
69 — Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben§
70 — Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes§
71 — Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse§
72 — Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit§
73 — Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens§
74 — Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich§
74a — Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren§
75 — Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung§
76 — Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten§
77 — Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen§
77a — Grenzüberschreitende Nachweisabrufe§
78 — Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werdenDritter Abschnitt — Besondere Datenverarbeitungsarten
§
79 — Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf§
80 — Verarbeitung von Sozialdaten im AuftragVierter Abschnitt — Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
§
81 — Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz§
81a — Gerichtlicher Rechtsschutz§
81b — Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter§
81c — Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission§
82 — Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person§
82a — Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden§
83 — Auskunftsrecht der betroffenen Personen§
84 — Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch§
85 — Strafvorschriften§
85a — BußgeldvorschriftenDrittes Kapitel — Zusammenarbeit der Leistungsträger
und ihre Beziehungen zu Dritten
Erster Abschnitt — Zusammenarbeit der
Leistungsträger untereinander und mit Dritten
Erster Titel — Allgemeine Vorschriften
§
86 — ZusammenarbeitZweiter Titel — Zusammenarbeit der
Leistungsträger untereinander
§
87 — Beschleunigung der Zusammenarbeit§
88 — Auftrag§
89 — Ausführung des Auftrags§
90 — Anträge und Widerspruch beim Auftrag§
91 — Erstattung von Aufwendungen§
92 — Kündigung des Auftrags§
93 — Gesetzlicher Auftrag§
94 — Arbeitsgemeinschaften§
95 — Zusammenarbeit bei Planung und Forschung§
96 — Ärztliche Untersuchungen, psychologische EignungsuntersuchungenDritter Titel — Zusammenarbeit der
Leistungsträger mit Dritten
§
97 — Durchführung von Aufgaben durch Dritte§
98 — Auskunftspflicht des Arbeitgebers§
99 — Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen§
100 — Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs§
101 — Auskunftspflicht der Leistungsträger§
101a — Mitteilungen der MeldebehördenZweiter Abschnitt — Erstattungsansprüche der
Leistungsträger untereinander
§
102 — Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers§
103 — Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist§
104 — Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers§
105 — Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers§
106 — Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten§
107 — Erfüllung§
108 — Erstattung in Geld, Verzinsung§
109 — Verwaltungskosten und Auslagen§
110 — Pauschalierung§
111 — Ausschlussfrist§
112 — Rückerstattung§
113 — Verjährung§
114 — RechtswegDritter Abschnitt — Erstattungs- und Ersatzansprüche
der Leistungsträger gegen Dritte
§
115 — Ansprüche gegen den Arbeitgeber§
116 — Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige§
117 — Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger§
118 — Bindung der Gerichte§
119 — Übergang von BeitragsansprüchenViertes Kapitel — Übergangs- und Schlussvorschriften
§
120 — Übergangsregelung