Lawbase Gesetze SGB 7 SGB 7 | Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) 254 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erstes Kapitel — Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall Erster Abschnitt — Aufgaben der Unfallversicherung §
1 — Prävention, Rehabilitation, Entschädigung Zweiter Abschnitt — Versicherter Personenkreis §
2 — Versicherung kraft Gesetzes §
3 — Versicherung kraft Satzung §
4 — Versicherungsfreiheit §
5 — Versicherungsbefreiung §
6 — Freiwillige Versicherung Dritter Abschnitt — Versicherungsfall §
7 — Begriff §
8 — Arbeitsunfall §
9 — Berufskrankheit §
10 — Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt §
11 — Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls §
12 — Versicherungsfall einer Leibesfrucht §
12a — Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe §
13 — Sachschäden bei Hilfeleistungen Zweites Kapitel — Prävention §
14 — Grundsatz §
15 — Unfallverhütungsvorschriften §
16 — Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen §
17 — Überwachung und Beratung §
18 — Aufsichtspersonen §
19 — Befugnisse der Aufsichtspersonen §
20 — Zusammenarbeit mit Dritten §
21 — Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten §
22 — Sicherheitsbeauftragte §
23 — Aus- und Fortbildung §
24 — Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst §
25 — Bericht gegenüber dem Bundestag Drittes Kapitel — Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls Erster Abschnitt — Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen Erster Unterabschnitt — Anspruch und Leistungsarten §
26 — Grundsatz Zweiter Unterabschnitt — Heilbehandlung §
27 — Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur §
27a — Nutzung der Telematikinfrastruktur §
28 — Ärztliche und zahnärztliche Behandlung §
29 — Arznei- und Verbandmittel §
30 — Heilmittel §
31 — Hilfsmittel §
32 — Häusliche Krankenpflege §
33 — Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen §
34 — Durchführung der Heilbehandlung Dritter Unterabschnitt — Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §
35 — Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §
range:36-38 — (weggefallen) Vierter Unterabschnitt — Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen §
39 — Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen §
40 — Kraftfahrzeughilfe §
41 — Wohnungshilfe §
42 — Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten §
43 — Reisekosten Fünfter Unterabschnitt — Leistungen bei Pflegebedürftigkeit §
44 — Pflege Sechster Unterabschnitt — Geldleistungen während der Heilbehandlung und der
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §
45 — Voraussetzungen für das Verletztengeld §
46 — Beginn und Ende des Verletztengeldes §
47 — Höhe des Verletztengeldes §
47a — Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen §
48 — Verletztengeld bei Wiedererkrankung §
49 — Übergangsgeld §
50 — Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes §
51 — (weggefallen) §
52 — Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld Siebter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die Versicherten in der
Seefahrt §
53 — Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder Achter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung §
54 — Betriebs- und Haushaltshilfe §
55 — Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe §
55a — Sonstige Ansprüche, Verletztengeld Zweiter Abschnitt — Renten, Beihilfen, Abfindungen Erster Unterabschnitt — Renten an Versicherte §
56 — Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs §
57 — Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten §
58 — Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit §
59 — Höchstbetrag bei mehreren Renten §
60 — Minderung bei Heimpflege §
61 — Renten für Beamte und Berufssoldaten §
62 — Rente als vorläufige Entschädigung Zweiter Unterabschnitt — Leistungen an Hinterbliebene §
63 — Leistungen bei Tod §
64 — Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten §
65 — Witwen- und Witwerrente §
66 — Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte §
67 — Voraussetzungen der Waisenrente §
68 — Höhe der Waisenrente §
69 — Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie §
70 — Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten §
71 — Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe Dritter Unterabschnitt — Beginn, Änderung und Ende von Renten §
72 — Beginn von Renten §
73 — Änderungen und Ende von Renten §
74 — Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten Vierter Unterabschnitt — Abfindung §
75 — Abfindung mit einer Gesamtvergütung §
76 — Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert §
77 — Wiederaufleben der abgefundenen Rente §
78 — Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert §
79 — Umfang der Abfindung §
80 — Abfindung bei Wiederheirat Fünfter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung §
80a — Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit Dritter Abschnitt — Jahresarbeitsverdienst Erster Unterabschnitt — Allgemeines §
81 — Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage Zweiter Unterabschnitt — Erstmalige Festsetzung §
82 — Regelberechnung §
83 — Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung §
84 — Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten §
85 — Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst §
86 — (weggefallen) §
87 — Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen §
88 — Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene §
89 — Berücksichtigung von Anpassungen Dritter Unterabschnitt — Neufestsetzung §
90 — Neufestsetzung nach Altersstufen §
91 — Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung Vierter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen §
92 — Jahresarbeitsverdienst für Seeleute Fünfter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen §
93 — Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen Vierter Abschnitt — Mehrleistungen §
94 — Mehrleistungen Fünfter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften für Leistungen §
95 — Anpassung von Geldleistungen §
96 — Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze §
97 — Leistungen ins Ausland §
98 — Anrechnung anderer Leistungen §
99 — Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG §
100 — Verordnungsermächtigung §
101 — Ausschluß oder Minderung von Leistungen §
102 — Schriftform §
103 — Zwischennachricht, Unfalluntersuchung Viertes Kapitel — Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen
und anderen Personen Erster Abschnitt — Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten,
ihren Angehörigen und Hinterbliebenen §
104 — Beschränkung der Haftung der Unternehmer §
105 — Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen §
106 — Beschränkung der Haftung anderer Personen §
107 — Besonderheiten in der Seefahrt §
108 — Bindung der Gerichte §
109 — Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen Zweiter Abschnitt — Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern §
110 — Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern §
111 — Haftung des Unternehmens §
112 — Bindung der Gerichte §
113 — Verjährung Fünftes Kapitel — Organisation Erster Abschnitt — Unfallversicherungsträger §
114 — Unfallversicherungsträger §
115 — Prävention bei der Unfallversicherung Bund und Bahn §
116 — Unfallversicherungsträger im Landesbereich §
117 — Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich §
118 — Vereinigung von Berufsgenossenschaften §
119 — (weggefallen) §
119a — (weggefallen) §
120 — Bundes- und Landesgarantie Zweiter Abschnitt — Zuständigkeit Erster Unterabschnitt — Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften §
121 — Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften §
122 — Sachliche und örtliche Zuständigkeit Zweiter Unterabschnitt — Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft §
123 — Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft §
124 — Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens Dritter Unterabschnitt — Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand §
125 — Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn §
126 — (weggefallen) §
127 — (weggefallen) §
128 — Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich §
129 — Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich §
129a — Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen Vierter Unterabschnitt — Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit §
130 — Örtliche Zuständigkeit §
131 — Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen §
132 — Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger §
133 — Zuständigkeit für Versicherte §
134 — Zuständigkeit bei Berufskrankheiten §
135 — Versicherung nach mehreren Vorschriften §
136 — Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers §
136a — Unternehmernummer §
136b — Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters §
136c — Betriebsstättenverzeichnis §
137 — Wirkung von Zuständigkeitsänderungen §
138 — Unterrichtung der Versicherten §
139 — Vorläufige Zuständigkeit §
139a — Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland Dritter Abschnitt — Weitere Versicherungseinrichtungen §
140 — Haftpflicht- und Auslandsversicherung §
141 — Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht §
142 — Gemeinsame Einrichtungen §
143 — (weggefallen) Vierter Abschnitt — Dienstrecht §
144 — Dienstordnung §
145 — Regelungen in der Dienstordnung §
146 — Verletzung der Dienstordnung §
147 — Aufstellung und Änderung der Dienstordnung §
147a — Dienstbezüge der Geschäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau §
148 — Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallversicherung Bund und Bahn §
149 — Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen Berufsgenossenschaften Sechstes Kapitel — Aufbringung der Mittel Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften Erster Unterabschnitt — Beitragspflicht §
150 — Beitragspflichtige §
151 — Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Diensten Zweiter Unterabschnitt — Beitragshöhe §
152 — Umlage §
153 — Berechnungsgrundlagen §
154 — Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen §
155 — Beiträge nach der Zahl der Versicherten §
156 — Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt §
157 — Gefahrtarif §
158 — Genehmigung §
159 — Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen §
160 — Änderung der Veranlagung §
161 — Mindestbeitrag §
162 — Zuschläge, Nachlässe, Prämien §
163 — Beitragszuschüsse für Küstenfischer Dritter Unterabschnitt — Vorschüsse und Sicherheitsleistungen §
164 — Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen Vierter Unterabschnitt — Umlageverfahren §
165 — Nachweise §
166 — Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung §
167 — Beitragsberechnung §
168 — Beitragsbescheid §
169 — Erhebung von Säumniszuschlägen §
170 — Beitragszahlung an einen anderen Unfallversicherungsträger Fünfter Unterabschnitt — Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen §
171 — (weggefallen) §
172 — Betriebsmittel §
172a — Rücklage §
172b — Verwaltungsvermögen §
172c — Altersrückstellungen Sechster Unterabschnitt — Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft §
173 — Zusammenlegung und Teilung der Last §
174 — Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten §
175 — Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Siebter Unterabschnitt — Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften §
176 — Grundsatz §
177 — Begriffsbestimmungen §
178 — Gemeinsame Tragung der Rentenlasten §
179 — Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung §
180 — Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht §
181 — Durchführung des Ausgleichs Zweiter Abschnitt — Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung §
182 — Berechnungsgrundlagen §
183 — Umlageverfahren §
183a — Rechenschaft über die Verwendung der Mittel §
184 — Rücklage §
184a — (weggefallen) §
184b — (weggefallen) §
184c — (weggefallen) §
184d — (weggefallen) Dritter Abschnitt — Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand §
185 — Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen §
186 — Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn Vierter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften Erster Unterabschnitt — Berechnungsgrundsätze §
187 — Berechnungsgrundsätze Zweiter Unterabschnitt — Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren §
187a — Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Siebtes Kapitel — Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit
anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu
Dritten Erster Abschnitt — Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit
anderen Leistungsträgern §
188 — Auskunftspflicht der Krankenkassen §
189 — Beauftragung einer Krankenkasse §
190 — Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von Renten Zweiter Abschnitt — Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten §
191 — Unterstützungspflicht der Unternehmer §
192 — Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren §
193 — Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer §
194 — Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen §
195 — Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden §
196 — Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden §
197 — Übermittlungspflicht weiterer Behörden §
198 — Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer Achtes Kapitel — Datenschutz Erster Abschnitt — Grundsätze §
199 — Verarbeitung von Daten durch die Unfallversicherungsträger §
200 — Einschränkung der Übermittlungsbefugnis Zweiter Abschnitt — Datenverarbeitung durch Ärzte §
201 — Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten §
202 — Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten §
203 — Auskunftspflicht von Ärzten Dritter Abschnitt — Dateisysteme §
204 — Errichtung eines Dateisystems für mehrere Unfallversicherungsträger §
205 — (weggefallen) Vierter Abschnitt — Sonstige Vorschriften §
206 — Verarbeitung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten §
207 — Verarbeitung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren §
208 — Auskünfte der Deutschen Post AG Neuntes Kapitel — Bußgeldvorschriften §
209 — Bußgeldvorschriften §
210 — Zuständige Verwaltungsbehörde §
211 — Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Zehntes Kapitel — Übergangsrecht §
212 — Grundsatz §
213 — Versicherungsschutz §
214 — Geltung auch für frühere Versicherungsfälle §
215 — Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet §
216 — (weggefallen) §
217 — Bestandsschutz §
218 — (weggefallen) §
218a — Leistungen an Hinterbliebene §
218b — Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten §
218c — Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004 §
218d — Besondere Zuständigkeiten §
218e — Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung §
218f — Evaluation §
218g — Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite §
219 — (weggefallen) §
219a — Altersrückstellungen §
220 — Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften §
221 — Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung §
221a — Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft §
221b — Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Elftes Kapitel — Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung §
222 — Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften §
223 — Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand §
anlage:BJNR125410996BJNE023104119 — (zu § 114)Gewerbliche Berufsgenossenschaften §
anlage:BJNR125410996BJNE023203308 — (weggefallen)