Lawbase Gesetze SGB 8 SGB 8 | Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) 166 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erstes Kapitel — Allgemeine Vorschriften §
1 — Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe §
2 — Aufgaben der Jugendhilfe §
3 — Freie und öffentliche Jugendhilfe §
4 — Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe §
4a — Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung §
5 — Wunsch- und Wahlrecht §
6 — Geltungsbereich §
7 — Begriffsbestimmungen §
8 — Beteiligung von Kindern und Jugendlichen §
8a — Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung §
8b — Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen §
9 — Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen §
9a — Ombudsstellen §
9b — Aufarbeitung §
10 — Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen §
10a — Beratung §
10b — Verfahrenslotse Zweites Kapitel — Leistungen der Jugendhilfe Erster Abschnitt — Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz §
11 — Jugendarbeit §
12 — Förderung der Jugendverbände §
13 — Jugendsozialarbeit §
13a — Schulsozialarbeit §
14 — Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz §
15 — Landesrechtsvorbehalt Zweiter Abschnitt — Förderung der Erziehung in der Familie §
16 — Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie §
17 — Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung §
18 — Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts §
19 — Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder §
20 — Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen §
21 — Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht Dritter Abschnitt — Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege §
22 — Grundsätze der Förderung §
22a — Förderung in Tageseinrichtungen §
23 — Förderung in Kindertagespflege §
24 — Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege §
24a — Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder §
25 — Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern §
26 — Landesrechtsvorbehalt Vierter Abschnitt — Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige Erster Unterabschnitt — Hilfe zur Erziehung §
27 — Hilfe zur Erziehung §
28 — Erziehungsberatung §
29 — Soziale Gruppenarbeit §
30 — Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer §
31 — Sozialpädagogische Familienhilfe §
32 — Erziehung in einer Tagesgruppe §
33 — Vollzeitpflege §
34 — Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform §
35 — Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Zweiter Unterabschnitt — Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche §
35a — Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Dritter Unterabschnitt — Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche §
36 — Mitwirkung, Hilfeplan §
36a — Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung §
36b — Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang §
37 — Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie §
37a — Beratung und Unterstützung der Pflegeperson §
37b — Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege §
37c — Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie §
38 — Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen §
39 — Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen §
40 — Krankenhilfe Vierter Unterabschnitt — Hilfe für junge Volljährige §
41 — Hilfe für junge Volljährige §
41a — Nachbetreuung Drittes Kapitel — Andere Aufgaben der Jugendhilfe Erster Abschnitt — Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen §
42 — Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen §
42a — Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise §
42b — Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher §
42c — Aufnahmequote §
42d — Übergangsregelung §
42e — Berichtspflicht §
42f — Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung Zweiter Abschnitt — Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen §
43 — Erlaubnis zur Kindertagespflege §
44 — Erlaubnis zur Vollzeitpflege §
45 — Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung §
45a — Einrichtung §
46 — Prüfung vor Ort und nach Aktenlage §
47 — Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen §
48 — Tätigkeitsuntersagung §
48a — Sonstige betreute Wohnform §
49 — Landesrechtsvorbehalt Dritter Abschnitt — Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren §
50 — Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten §
51 — Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind §
52 — Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Vierter Abschnitt — Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen §
52a — Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen §
53 — Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht §
53a — Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern §
54 — Anerkennung als Vormundschaftsverein §
55 — Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts §
56 — Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt §
57 — Mitteilungspflichten des Jugendamts §
58 — Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister Fünfter Abschnitt — Beurkundung, vollstreckbare Urkunden §
59 — Beurkundung §
60 — Vollstreckbare Urkunden Viertes Kapitel — Schutz von Sozialdaten §
61 — Anwendungsbereich §
62 — Datenerhebung §
63 — Datenspeicherung §
64 — Datenübermittlung und -nutzung §
65 — Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe §
66 — Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister §
67 — (weggefallen) §
68 — Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft Fünftes Kapitel — Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung Erster Abschnitt — Träger der öffentlichen Jugendhilfe §
69 — Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter §
70 — Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts §
71 — Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss §
72 — Mitarbeiter, Fortbildung §
72a — Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen Zweiter Abschnitt — Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit §
73 — Ehrenamtliche Tätigkeit §
74 — Förderung der freien Jugendhilfe §
74a — Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder §
75 — Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe §
76 — Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben §
77 — Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen §
78 — Arbeitsgemeinschaften Dritter Abschnitt — Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung §
78a — Anwendungsbereich §
78b — Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts §
78c — Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen §
78d — Vereinbarungszeitraum §
78e — Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen §
78f — Rahmenverträge §
78g — Schiedsstelle Vierter Abschnitt — Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung §
79 — Gesamtverantwortung, Grundausstattung §
79a — Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe §
80 — Jugendhilfeplanung §
81 — Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen Sechstes Kapitel — Zentrale Aufgaben §
82 — Aufgaben der Länder §
83 — Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung §
84 — Jugendbericht Siebtes Kapitel — Zuständigkeit, Kostenerstattung Erster Abschnitt — Sachliche Zuständigkeit §
85 — Sachliche Zuständigkeit Zweiter Abschnitt — Örtliche Zuständigkeit Erster Unterabschnitt — Örtliche Zuständigkeit für Leistungen §
86 — Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern §
86a — Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige §
86b — Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder §
86c — Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel §
86d — Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden Zweiter Unterabschnitt — Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben §
87 — Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen §
87a — Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung §
87b — Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren §
87c — Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58 §
87d — Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen §
87e — Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung Dritter Unterabschnitt — Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland §
88 — Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland Vierter Unterabschnitt — Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche §
88a — Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche Dritter Abschnitt — Kostenerstattung §
89 — Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt §
89a — Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege §
89b — Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen §
89c — Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung §
89d — Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise §
89e — Schutz der Einrichtungsorte §
89f — Umfang der Kostenerstattung §
89g — Landesrechtsvorbehalt §
89h — Übergangsvorschrift Achtes Kapitel — Kostenbeteiligung Erster Abschnitt — Pauschalierte Kostenbeteiligung §
90 — Pauschalierte Kostenbeteiligung Zweiter Abschnitt — Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen §
91 — Anwendungsbereich §
92 — Ausgestaltung der Heranziehung §
93 — Berechnung des Einkommens §
94 — Umfang der Heranziehung Dritter Abschnitt — Überleitung von Ansprüchen §
95 — Überleitung von Ansprüchen §
96 — (weggefallen) Vierter Abschnitt — Ergänzende Vorschriften §
97 — Feststellung der Sozialleistungen §
97a — Pflicht zur Auskunft §
97b — (weggefallen) §
97c — Erhebung von Gebühren und Auslagen Neuntes Kapitel — Kinder- und Jugendhilfestatistik §
98 — Zweck und Umfang der Erhebung §
99 — Erhebungsmerkmale §
100 — Hilfsmerkmale §
101 — Periodizität und Berichtszeitraum §
102 — Auskunftspflicht §
103 — Übermittlung Zehntes Kapitel — Straf- und Bußgeldvorschriften §
104 — Bußgeldvorschriften §
105 — Strafvorschriften Elftes Kapitel — Übergangs- und Schlussvorschriften §
106 — Einschränkung eines Grundrechts §
107 — (weggefallen) §
108 — Übergangsregelung