Alle Vorschriften: TabakerzG
§ 29 Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 31 Betretensrechte und Befugnisse, Probenahme
§ 30 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sind gegen den nach § 3 Verpflichteten gerichtet.
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§ 30
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sind gegen den nach
§ 3
Verpflichteten gerichtet.