TDDDG | Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten
32 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Vorschriften
§
1 — Anwendungsbereich des Gesetzes§
2 — BegriffsbestimmungenTeil 2 — Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation
Kapitel 1 — Vertraulichkeit der Kommunikation
§
3 — Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis§
4 — Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen§
5 — Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen§
6 — Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung§
7 — Verlangen eines amtlichen Ausweises§
8 — Missbrauch von TelekommunikationsanlagenKapitel 2 — Verkehrsdaten, Standortdaten
§
9 — Verarbeitung von Verkehrsdaten§
10 — Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung§
11 — Einzelverbindungsnachweis§
12 — Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten§
13 — Standortdaten§
13a — Erfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023Kapitel 3 — Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
§
14 — Mitteilen ankommender Verbindungen§
15 — Rufnummernanzeige und -unterdrückung§
16 — Automatische AnrufweiterschaltungKapitel 4 — Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten
§
17 — Endnutzerverzeichnisse§
18 — Bereitstellen von EndnutzerdatenTeil 3 — Datenschutz bei digitalen Diensten, Endeinrichtungen
Kapitel 1 — Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
§
19 — Technische und organisatorische Vorkehrungen§
20 — Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger§
21 — Bestandsdaten§
22 — Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten§
23 — Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten§
24 — Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten§
24a — Erfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023Kapitel 2 — Endeinrichtungen
§
25 — Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen§
26 — Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, EndnutzereinstellungenTeil 4 — Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht
§
27 — Strafvorschriften§
28 — Bußgeldvorschriften§
29 — Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit§
30 — Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur